Konzilsblogteam

Praktischer Widerruf von Konzilsentscheidungen

Das Konzil hat debattiert. Das Konzil hat gerungen. Das Konzil hat gestritten. Das Konzil hat – in allen Punkten mit grossen Mehrheiten – entschieden. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass aus den Entscheidungen Konsequenzen gezogen werden …
In den letzten Konzilstagen trifft Yves Congar den Spiritaner Roland Bacq, der Rektor des französischen Seminars in Rom. Er teilt Congar mit, er wisse aus direkter Quelle, dass den Seminaren, die finanziell direkt von der Kongregation für die Seminare und Universitäten abhingen, verboten worden sei, die Kollegialität zu lehren (Co 2,497).
Das Gewicht dieser Information bzw. ggf. auch dieses Entscheids ist diskutabel. Es wird sich nach dem Konzil aber recht bald abzeichnen, dass trotz der diesbezüglichen Entscheidungen des Konzils die Opposition gegen die Kollegialität nicht verstummt und deren Umsetzung in der nachkonziliaren Kirche wenig zielstrebig erfolgt.
Die Rede von Papst Franziskus zum 50-Jahr-Jubiläum der Bischofssynode am 17.10.2015 benennt darum aus guten Gründen zwei Orientierungspunkte für die Entwicklung kirchlicher Strukturen: «bischöfliche Kollegialität» und die «ganz und gar synodale Kirche».
(emf)

3. Dezember 2015 | 00:03
von Konzilsblogteam
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