Plädoyers für Begrenzung
Von Anfang an trieb Julius Kardinal Döpfner die Frage um, wie das Konzil die Fülle möglicher Themen würde bewältigen können. Bereits im Juni/Juli 1959 notierte er:«1. Ich bezweifele, ob es ratsam ist, Fragen der Angleichung des Kirchenrechtes, der Liturgiereform usw., also disziplinäre Fragen, auf dem Konzil in extenso zu behandeln. Das Konzil sollte einige Grundfragen klären und Richtlinien für die weitere Arbeit festlegen. Die Bewältigung dieser Einzelaufgaben sollte im Geiste eines Konziles geschehen, also nicht nur durch römische Dienststellen, sondern unter ausdrücklicher Hinzuziehung von Vertretern des Episkopates und der Fachleute der Weltkirche. Bei den heutigen Verkehrsverhältnissen und Möglichkeiten der Nachrichtenvermittlung kann dies leicht geschehen. So können die einzelnen Fragen ruhig und ohne den Zeitdruck eines Konzils der Lösung entgegengeführt werden.2. Nach den Erfahrungen des Vaticanums, das im Stoff viel zu umfangreich war, ist eine klare Begrenzung unerlässlich und ebenso eine Verfahrensordnung, die aus den damals verspürten Schwierigkeiten lernt (z.B. überlange, unsachliche Diskussionsreden, weithin verfehlte Geheimhaltung gegenüber der Presse) und zugleich die erprobten Methoden und vielfachen Missbräuche des heutigen parlamentarischen Lebens berücksichtigt.Wie wird es überhaupt möglich sein, ein Konzil mit so vielen Bischöfen (2-3000?) sachgemäss durchzuführen? Wäre nicht trotz der Canones 223-224 eine Vertretung des Weltepiskopates sinnvoll, die nach einem wohlüberlegten Schlüssel gewählt und berufen wird?» (Dö 67f).Wie recht Kardinal Döpfner mit seinen Überlegungen hatte, zeigt sich, als Anfang 1962 ca. 75 Vorbereitungstexte vorliegen, die den «Eindruck einer grossen Masse von schlecht geordnetem Material in sehr unterschiedlicher Qualität» hervorrufen (Joseph A. Komonchak, in: A 1,342). Umso mehr setzen sich auch andere Kardinäle, so Léon Joseph Suenens und Josef Frings, für eine Reduktion des Materials ein (vgl. Su 65-68).(emf)
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