Konzilsblogteam

Neu aufgemischte Kommissionen

Internationalisierung oder gar Neuwahl der Kommissionen: dieses Postulat war im Oktober 2013 insbesondere von Seiten des afrikanischen Episkopates vorgetragen worden.
Die Antwort erfolgte mittels einer Kompromisslösung: Vergrösserung der Zahl der Kommissionsmitglieder sowie Wahl eines zweiten Vizepräsidenten. Auf der Basis von zwölf Vorschlagslisten der Bischofskonferenzen wurden am 28. November 1963 ca. je 4 neue Mitglieder in die Kommissionen hineingewählt. Die gewählten 43 Personen stammten ausnahmslos aus der internationalen Liste, die 65 Bischofskonferenzen im Rahmen der sog. Delegiertenkonferenz zusammengestellt hatten. Am 8. Januar 1964 ernannte Paul VI. noch zwölf weitere Mitglieder.
Die Kommissionen waren nun neu aufgemischt, allerdings nur durch Vermehrung der Kommissionsmitglieder, nicht durch eine tiefgreifende Reform, die von vielen bevorzugt worden wäre. Da die Überarbeitung der Konzilstexte auf der Basis der Konzilsreden und der zahlreichen schriftlichen Voten der Konzilsväter in den Kommissionen stattfand, war deren Zusammensetzung für den Fortgang des Konzils von grösster Bedeutung.
(emf; vgl. A 3,358-360; CaLe 1,384 f.; 388 f.)

8. Januar 2014 | 00:24
von Konzilsblogteam
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