Nebenschauplatz Veterum Sapientia
Mitten in den Konzilsvorbereitungen beschäftigt die Bischöfe ein (scheinbarer) Nebenschauplatz: die am 22. Februar 1962 erlassene Apostolische Konstitution Veterum Sapientia über die lateinische Sprache. Sie enthält Anweisungen zur Verwendung des Lateins im Theologiestudium sowie ein Verbot, den Gebrauch des Lateins in der Liturgie in Frage zu stellen, und greift damit der Konzilsagenda vor.
Julius Kardinal Döpfner bringt seine Bedenken dazu in einer Audienz beim Papst vom 31. März 1962 zur Sprache. In einer Aktennotiz hält er die Reaktion Johannes’ XXIII. fest: «Da haben sie mir eine lange Constitutio vorgelegt, aus der ich bereits 10 Seiten gestrichen habe, aber einiges habe ich doch noch übersehen. Es ist gut, wenn solche Bedenken geäussert werden» (Dö 212).
Am 3. September 1962 befragt der Linzer Bischof Franz Zauner Döpfner zu diesem Thema. In seiner Antwort vom 6. September teilt Döpfner mit, der Papst habe sich aufgeschlossen für Bedenken gezeigt, die Ausführungsbestimmungen seien gleichwohl nicht demgemäss ausgefallen. Er bekräftigt, die Konstitution sei «im Zeitpunkt sehr ungünstig, in der Grundauffassung utopisch, theologisch unscharf und im Ton ungut» (Dö 259).
Am 11. September dankt Bischof Zauner Döpfner für seine Einschätzung; sie decke sich «vollständig mit meinen Sorgen und Auffassungen zu diesem Punkt. Leider sind in Österreich wieder einige Eiferer, die sich hier des Guten nicht genug tun können. Als Bischof ist man dann immer der Verächter der päpstlichen Bestimmungen. Diesen Kräften gegenüber muss man sich dann als noch Rechtgläubiger verteidigen. Auch das wäre ein Grund, dass der Episkopat nicht so unvorbereitet und plötzlich vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollte. Grossen Eifer zur möglichst schnellen und raschen Durchführung entfaltet auch unser neuer Nuntius, sodass auch von dieser Seite keine ausgleichende Haltung zu erwarten ist» (Dö 264f).
Die Liturgiesprache Latein wird in der Konzilsaula gleichwohl zum Thema; die Konstitution gerät allmählich in Vergessenheit und wird künftig Kanonisten als Paradebeispiel eines nicht rezipierten Gesetzes dienen.(emf)
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