Nachdenklich stimmend
Heute der Bericht vom Urteil in Aarau. Ein jetzt 21jähriger, der mit 17 einen brutalen Mord begangen hat, wird zur Jugend-Maximalstrafe von vier Jahren verurteilt. Und prophylaktisch, wohl um die hysterisierte Öffentlichkeit zufrieden zu stellen, wird schon jetzt angekündigt, dass er dann ab 25 in den FFE kommen werde.
Hoppla, denke ich, das haben wir nun von all den Diskussionen um die Verwahrungsinitiative und das Verbrechen am Aupair-Mädchen aus dem Freiburgischen. Nun gilt neuerdings wohl nicht mehr «in dubio pro», sondern «in dubio contra». Das macht mir speziell Mühe, wenn es um jugendliche Verbrecher geht. Gilt nun der Grundsatz: Wer in der Pubertät gestört ist, bleibt es für immer?
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