«Mangelhaft verwirklicht»? Eine verschobene Rezeption des Konzils
Es gibt in der deutschsprachigen Kirche auch Bereiche einer merkwürdig verschobenen Konzilsrezeption. Dazu gehört die gemeindetheologische Umformatierung der kirchlichen Basisstruktur inklusive des Aufbaus einer Rätestruktur.
Der gemeindetheologische Diskurs entsteht 1935 im Kontext von Katholischer Aktion und österreichischem Ständestaat und knüpft an den genuin anti-liberalen, demokratie-kritischen «Organismusgedanken» der Zwischenkriegszeit an. Nicht mehr das subjektiv-individualistische Denken sollte vorherrschen, sondern eine organisch geprägte Form, in der die Kirche als Gemeinschaft entdeckt und erlebt wird. In diesen Kontext gehören auch die berühmten innerkirchlichen Erneuerungsbewegungen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts: die Jugendbewegung, die liturgische Bewegung und im gewissen Sinne auch die ökumenische Bewegung. Immer ging es um erfahrbare Gemeinschaft statt sakraler Heilsbürokratie.
Nach 1945 und vor allem nach 1968 wird dieser Diskurs vom «anti-liberal Organischen» ins «Emanzipatorische» gewendet. Eine emanzipatorische Gemeindetheologie wird geradezu zum Haupterfahrungsfeld nachkonziliarer Erneuerung. In der Aufwertung der einzelnen Gläubigen und der anfanghaften Überwindung eines paternalistischen pastoralen Umgangsstils war diese gemeindetheologische Umformatierung ohne Zweifel auch ein Fortschritt im Sinne der Volk-Gottes-Theologie des II. Vatikanums – freilich ein sehr begrenzter.
Denn in ihrer Priorität der Sozialform entsprachen viele Gemeindetheologien eher noch dem nach-tridentinischen Konzept, Kirche als möglichst homogenen Kontrastraum zu organisieren, jetzt unter familiaristischen, nicht mehr wie früher militärischen Metaphern. Die Gemeindetheologie entsprach in ihrer Gemeinschaftsorientierung zudem der ab 1985 propagierten «communio-Ekklesiologie», jenem angeblich die konziliare Ekklesiologie resümierenden, in Wirklichkeit aber entscheidend verändernden Konzept.
(Rainer Bucher)
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