Konzilsblogteam

Liturgiereform und Priestermangel im Bistum St. Gallen

Am Hohen Donnerstag 1965 traten die Vorschriften für die Konzelebration der Priester in Kraft, womit in der römisch-katholischen Kirche das möglich wurde, was in den Ostkirchen bereits Brauch war. Die «Schweizerische Kirchenzeitung» widmete in der SKZ-Ausgabe vom 8. April 1965 diesem Thema mehrere Seiten. Eine Woche später wurde unter «Kirchliche Chronik der Schweiz» «Aus dem kirchlichen Leben des Bistums St. Gallen» berichtet, dass Bischof Josephus Hasler mit seinem Stab die Priesterkapitel väterlich und geduldig in die Liturgiereform eingeführt habe, mit grossem Aufmarsch und Bereitwilligkeit des Herzens, sich im Sinne der Liturgiereform umzustellen, die älteren Priester «reverentiam et oboedientiam»: «Es geht ein eifriges Bemühen durch alle Reihen der Gläubigen, mit der liturgischen Erneuerung ernst zu machen.»
Als grosse Sorge wurde in diesem Zusammenhang der Priestermangel genannt, denn 1965 seien nur sechs Priester im Bistum St. Gallen geweiht worden.
Im Vergleich zu heute war die damalige Situation jedoch geradezu idyllisch. Aber selbst heute wird der Priestermangel im Einzelfall, konkret in einem Pastoralraum des Bistums Basel, grösser geredet bzw. geschrieben (im Pfarrblatt!) als nötig, so dass die Gläubigen wohl fast ein schlechtes Gewissen bekommen, wenn sie die Dienste des Pfarrers noch in Anspruch nehmen. Und es ist aus diesem Pastoralraum – auch im Pfarrblatt – Neues über das Zweite Vatikanische Konzil zu lesen, das so nie Thema des Konzils war: «Im Zweiten Vatikanischen Konzil (1963–65) ist die Wortgottesfeier der Eucharistiefeier gleichgestellt worden.» Die Wortgottesfeiern waren in SC Nr. 35 ein Thema, von einer Gleichwertigkeit kann aber so nicht die Rede sein, denn das Konzil sprach in LG 11 von der Messfeier als Quelle und Höhepunkt des christlichen Lebens. Umso bedrängender ist somit der heutige Priestermangel.
(ufw; vgl. SKZ 133 [1965], Nr. 14 und 15).

28. April 2015 | 00:05
von Konzilsblogteam
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