Konzilsblogteam

Kritik an der Kritik

Wenige Tage nach seiner Rede über den Ablass wurde Kardinal Julius Döpfner ins Staatssekretariat zitiert, wo Erzbischof Angelo Dell’Acqua ihm Vorhaltungen machte. Seine Rede habe dem Papst missfallen, weil sie in ihrer Grundsatzkritik über das hinausgegangen sei, was erbeten worden war.
Kardinal Léon-Joseph Suenens tröstete Döpfner, weil ihm ein Jahr zuvor wegen einer Rede zur Ehetheologie dasselbe widerfahren war. Von Döpfner wurde keine Zurücknahme seiner Aussagen verlangt. Albert Prignon dokumentiert, Döpfner habe Papst Paul VI. einen Brief geschrieben, in dem er darauf hinwies, dass es keinen Hinweis auf einen nur eingeschränkten Auftrag gegeben habe (Pr 203). Der Brief ist in der Edition des Briefwechsels Döpfners nicht enthalten (vgl. Dö 691 Anm. 1217), wohl aber eine Antwort Pauls VI., in der dieser Döpfner sein Vertrauen ausspricht.
Am 23. Januar 1967 wird Döpfner anlässlich der Apostolischen Konstitution Indulgentiarum doctrina über die Ablässe schreiben: «es bleibt wohl zu bedauern, dass die Chance für ein gründliches praktisches und theologisches Aggiornamento des Ablasses ungenützt vorüberging» (Dö 714).
(emf)

11. November 2015 | 00:01
von Konzilsblogteam
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