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Konzilskardinäle

«Sie haben mir das Wort gegeben, ich werde es ergreifen» – mit dieser klaren Ansage kommentierte der belgische Priester und Gründer der Christlichen Arbeiterjugend Jozef Cardijn Anfang 1965 seine Ernennung zum Kardinal. Am 15. Februar 1965 wurde er im Zusammenhang mit seinem Kardinalat auch zum Bischof ernannt, am 21. Februar erfolgte die Bischofsweihe durch Kardinal Suenens (Mechelen-Brüssel) und die belgischen Bischöfe Himmer (Tournai) und de Smedt (Brügge) – allesamt zentrale Konzilsakteure.
Auf die eingangs zitierte Äusserung Cardijns kam im Juli 1965 Yves Congar (auch er später, wenn auch erst kurz vor seinem Tod, zum Kardinal ernannt) in einem Brief an Cardijn zurück. Immerhin hatte Cardijn seinerseits Congar im Rahmen der Feierlichkeiten zur Kardinalserhebung zugeraunt: «ich zähle auf Sie!». Beide kannten sich schon lange, war doch in der dominikanischen Ordenshochschule Le Saulchoir, zu deren herausragenden Vertretern Congar in den 1930er Jahren neben Marie-Dominique Chenu gehörte, der Kontakt mit Cardijns Christlicher Arbeiterjugend frühzeitig ein Lernfeld erster Klasse an der Schnittstelle von Pastoral, Spiritualität und Theologie.
Folglich schlug Congar Cardijn einige Möglichkeiten vor, das Wort auch tatsächlich zu ergreifen. Unter anderem nannte der Dominikaner in diesem Zusammenhang die Diskussionen um die werdende Pastoralkonstitution Gaudium et spes. Hier gelte es, so Congar, «den Sinn der Welt in Bezug auf Christus und die Eschatologie» besser herauszuarbeiten. In diesem Zusammenhang müsste dann auch die Frage bedacht werden, «ob man den Arbeitern ausreichend Platz eingeräumt hat, der immensen Unternehmungen der Produktion durch die Arme und den Geist des Menschen». Cardijn freilich hätte es gerne etwas konkreter. Im Sommer 1965 werden sich dann Congar, sein Mitbruder Féret und Cardijn nahe des Genfer Sees treffen und gemeinsam einen Beitrag zur Endredaktion von Gaudium et spes vorbereiten. Über diese «zweieinhalb Tage der Gnade» (Congar) wird noch zu berichten sein.
(mq; Zitate bei Qu 423f)

15. Februar 2015 | 00:01
von Konzilsblogteam
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