Konzilsblogteam

Keine Festlegung in der Frage der Geburtenregelung

Wenige Worte von Papst Franziskus haben jüngst genügt, um in der katholischen Öffentlichkeit und darüber hinaus die Debatte über Empfängnisverhütung wieder neu zu entfachen. Knapp 50 Jahre nach Gaudium et Spes (1965) und der Enzyklika Humanae Vitae (1968) bietet die Thematik immer noch einigen Sprengstoff, obwohl nach den Umfragen im Vorfeld der Ausserordentlichen Bischofssynode die Akzeptanz der kirchlichen Lehre gerade in diesem Punkt gering ist (die Zustimmungsrate z.B. in der Erzdiözese Köln betrug 5,2 %)
Zur Zeit des Konzils wurde die Frage der Verhütungspraxis als noch existentieller empfunden; «Gewissensnot» und «Ehenot» waren in aller Munde. Im kommunikativen Gedächtnis von Katholikinnen und Katholiken sind Erzählungen über entsprechende Beichterfahrungen fest verankert. Sie wissen von Strenge oder Nachsicht, die Priester gegenüber ihren Müttern oder Grossmüttern im Beichtstuhl übten: «Meine Grossmutter ist 1942, im Zweiten Weltkrieg, bei der Beichte gefragt worden, weshalb sie nur zwei Kinder hat!» – «Alle Priester haben immer zu meiner Mutter gesagt: Selbstverständlich verhüten Sie, denn Sie sind vernünftig. Vergessen Sie Rom, vergessen Sie den Papst … Sagen Sie drei ‹Gegrüsset seist Du Maria›, das schadet nie.»
Aus diesen Erzählungen geht auch hervor, dass Priester im Beichtstuhl meist geschlechtsspezifisch agierten: noch mehr als bei Männern wurde versucht, das Sexualleben von Frauen zu reglementieren (die tendenziell wohl häufiger beichteten). Davon berichtet auch die Eingabe der etwa 400›000 Mitglieder zählenden «Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauen Bayerns», die das Datum vom 28. Januar 1965 trägt und auf aktuelle Diskussionen zu Gaudium et Spes reagiert: «Da wir wissen, dass nunmehr das Kapitel ‹Über die Ehe› im Schema 13 behandelt werden soll, bitten wir …, jede Festlegung, die einem weiteren Forschungsergebnis vorgreifen könnte, zu vermeiden.»
Die Verfasserinnen sprechen von ihren Beichterfahrungen, dem «oft grausamen Gewissenskampf und der Angst möglicher Todsünde», aber auch von ihrem Verständnis der Ehe als einer «lebendigen Liebesgemeinschaft der Ehepartner», deren Ausdruck eben auch der Geschlechtsverkehr sei (selbstverständlich verwenden sie den Begriff «Vollzug»). «Jedenfalls ist die einseitige Fixierung unserer ehelichen Aufgabe in der Mutterschaft durch die finis-primarius-Lehre [d.h. die Hervorbringung und Erziehung von Nachkommen als erster Ehezweck; vgl. CIC/1917, can. 1013, § 1, r.h.] für uns Frauen nur eine halbe Wahrheit, eine Verstümmelung unseres Wesens und damit in dieser Sicht unglaubwürdig.» Zweifel haben sie auch an der vom Lehramt empfohlenen Verhütungsmethode nach Knaus-Ogino, die «von der Frau als widernatürlich erfahren wird.»
Die Arbeitsgemeinschaft plädiert dafür, den Eheleuten einen Gewissensentscheid in Fragen der Empfängnisverhütung zu überlassen. Das kirchliche Lehramt wiederum solle «den Eheleuten das Wesen der Ehe darlegen und vor allem die Gewissen bilden», um «die mündige Selbstverantwortung gegenüber Gott zu stärken». Das Fazit der Frauen: «Gerade im Hinblick auf die christliche Erneuerung kann das Problem der katholischen Ehen nicht ernst genug gesehen werden.»
(Regina Heyder; vgl. http://www.nytimes.com/2015/01/25/opinion/sunday/frank-bruni-pope-francis-birth-control-and-american-catholics.html)

28. Januar 2015 | 00:04
von Konzilsblogteam
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