Walter Ludin

Ist der Islam mit der Demokratie vereinbar?

Für viele westliche Demokraten ist die Scharia Herrscher machen sich die Scharia zunutze des Teufels. Entsprechend haben sie Angst, sie könnte bei uns zur Anwendung kommen. Wetten dass die meisten von ihnen unter der Scharia sich ein Gesetzesbuch vorstellen. Was sie aber keineswegs ist. Die FAZ hat kürzlich differenziert sich mit dem Schreckgespenst auseinandergesetzt. Sie ging von der Frage aus, ob der Islam mit der Demokratie vereinbar sei.
Häufig wird als Argument, dass Islam und Demokratie nicht vereinbar seien, die Scharia angeführt. Auch das ist nur bedingt richtig. Denn die Scharia ist kein festgefügter Korpus unveränderlicher rechtlicher Bestimmungen, der für alle Muslime gilt. Scharia bedeutet «der Weg zur Wasserquelle», sie steht für den Weg, etwas «islamisch» zu tun, also zu unterscheiden, was gut ist und was verwerflich. Die Scharia ist kein kodifiziertes Recht in Form einer Gesetzessammlung.
Sie ist vielmehr Ergebnis davon, dass Menschen die Quellen des Islams auslegen. Ihre Bestimmungen können immer wieder neu interpretiert werden, so wie auch «Fatwa» ja eine «juristische Rechtsmeinung» bedeutet, also rechtlich nicht verbindlich ist. Andere Gelehrte können in konkurrierenden Fatwas zu gegenteiligen Ergebnissen kommen, was auch geschieht. Herrscher machen sich solche Fatwas zunutze. Von den Religionsgelehrten haben sie sich aber selten hineinreden lassen.
Mit der heutigen Demokratie gerät die Scharia bei Bestimmungen in Konflikt, die nicht flexibel den historischen und zeitlichen Gegebenheiten angepasst werden dürfen, sondern für alle Zeiten «unveränderlich» zu sein haben. Dies betrifft vor allem die Bereiche Körperstrafen (wie Steinigung und Handamputation), Religionsfreiheit und die Gleichheit der Geschlechter.
Die traditionelle Auslegung der Scharia in diesen drei Bereichen verstösst gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Noch heute werden die Körperstrafen angewandt, wenn auch nur in wenigen Ländern; von Land zu Land verschieden sind auch die Einschränkungen bei der Religionsfreiheit; islamische Theologen haben jedoch Begründungen gefunden, die Ungleichbehandlung von Mann und Frau zumindest abzumildern.
Ein Kennzeichen islamistischer Parteien ist, dass sie die Einführung der Scharia als Zeichen fordern, mit dem sichtbar wird, dass ein Staat «islamisch» ist. Dabei führen heute die meisten arabischen Staaten in ihren Verfassungen einen Artikel, in dem es heisst, dass die Scharia die oder eine Hauptquelle der Gesetzgebung zu sein habe oder zumindest eine Quelle dafür. Die Verfassungsjuristen dieser Länder legen diese Vorschrift so aus, dass Gesetze nicht im Widerspruch zu den Prinzipien des Islams stehen dürften.
Fortsetzung folgt

8. Juni 2016 | 00:08
von Walter Ludin
Lesezeit : ca. 1  Min.
Teilen Sie diesen Artikel!