Heisses Eisen Latein
Offensichtlich gab die Zukunft der bisherigen Liturgiesprache Latein in der Schweiz viel zu reden. Jedenfalls wollte der Einsiedler Abt Raimund Tschudy, der als Konzilsvater und Liturgiespezialist berufen dazu war, sich in dieser heiklen Frage zu äussern, mässigend wirken. Er machte in der «Schweizerischen Kirchenzeitung» vom 21. Januar 1965 klar, dass die getroffenen Regelungen kein Entweder–Oder favorisieren, sondern ein Sowohl–Als auch anstreben und aus einem breiten Konsens des Konzils erwachsen sind. Latein sei nicht die einzige Liturgiesprache, sondern zum alten Bestand des liturgischen Patrimoniums gehörten auch andere muttersprachliche orientalische Sprachen. Das Miterleben muttersprachlicher Feiern liess den Wunsch nach ebensolchen legitim erscheinen, und die Vorstösse gegen eine Majorisierung durch das Latein aus dem Orient, Japan und Afrika hinterliessen offensichtlich einen grossen Eindruck.
«Das Konzil musste die Vielfalt der Sprachen als legitime liturgische Sprachen anerkennen; es musste ausserdem die Möglichkeit eröffnen, inskünftig neue Liturgien zu schaffen, die gewissen Kulturkreisen besser entsprechen.» Im lateinisch-germanischen Raum sollen die Seelsorger dafür sorgen, dass die Gläubigen ihre Teile auch in Latein beten und singen können. Deshalb sollen auch zweisprachige Bücher veröffentlicht werden, und für die Geistlichen ist im Normalfall das lateinische Brevier vorgeschrieben. Für die (schwierigen) Übersetzungen sind die Bischofskonferenzen zuständig, die nach der Approbation Roms gebraucht werden dürfen. Damit kam das alte liturgische Bischofsrecht wieder zur Geltung.
Entscheidend sei die pastorale Sicht, wo das Feuer des Heiligen Geistes, nicht das Feuer der Lieblosigkeit und der Verketzerung der anderen Ansicht gelten soll.
Die Geschichte der Liturgiereform zeigt auf, dass die von Raimund Tschudy beschriebene Entwicklung nicht so harmonisch wie intendiert verlaufen ist.
(ufw; Abt Raimund Tschudy: Für oder wider das Latein in der Liturgie?, in: SKZ 132 [1965], Nr. 3, S. 25–27.)
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