Heimlich und leise
Da musste man(n) schon genau suchen, finden und lesen, bis der gemeinsame Text von SBK und RKZ zu Tage trat. Die wichtigsten Auszüge:
«Wahrung der ZuständigkeitenDie Doppelstruktur von kirchlichen und staatskirchenrechtlichen Organen erfordert deren Zusammenwirken in gemeinsamen Belangen, insbesondere bei der Anstellung und Entlassung von Personal, das für seine Tätigkeit der Beauftragung durch den Bischof bedarf. Konflikte aufgrund von Kompetenzüberschreitungen belasten die Zusammenarbeit und schaden der Glaubwürdigkeit der Kirche.RKZ und SBK rufen deshalb zur Wahrung des geltenden Rechts und zum Dialog im Falle von Schwierigkeiten auf.
Verbesserung der Kenntnisse über die StrukturenIn der Schweiz sind die Strukturen der katholischen Kirche komplex und schwierig zu verstehen. Doch ist ihre Kenntnis unabdingbar für eine fruchtbare Zusammenarbeit, sei es für die Mitglieder staatskirchenrechtlicher Behörden und kirchlicher Räte, sei es für die Seelsorgenden.RKZ und SBK begrüssen alle Bildungsangebote auf diesem Gebiet und sind bereit, solche bei Bedarf zu unterstützen.
Vermehrte Zusammenarbeit und finanzielle SolidaritätDer gesellschaftliche Wandel, die veränderten Lebensgewohnheiten und die Anpassung pastoraler Strukturen erfordern eine verstärkte Präsenz der Kirche und zusätzliche finanzielle Mittel auf übergemeindlicher, diözesaner, sprachregionaler und gesamtschweizerischer Ebene.Damit die Kirche auf allen Ebenen angemessen präsent sein kann, rufen die SBK und die RKZ zur Zusammenarbeit und zu grosszügiger Solidarität auf. Bei der Suche nach Lösungen sind den unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten und einem zielgerichteten Mitteleinsatz Rechnung zu tragen.
Freiburg und Zürich, den 25. Februar 2008Mgr. Kurt Koch Präsident der SBKGeorg FellmannPräsident der RKZ»
Ich folgere:a) Auch die SBK ruft «zur Wahrung des geltenden Rechts» auf, d.h. sowohl zur Wahrung des staatskirchlichen wie des kirchlichen Rechts. Eine Klärung und ein guter Fort-Schritt gegen allfällige Befürchtungen.b) Die SBK formuliert, dass Mitglieder kirchlicher Räte und Seelsorgende die schweizerisch staatskirchlichen Strukturen schlecht kennen und darum wohl falsch wahrnehmen. Wir sind gespannt auf die entsprechenden Bildungsangebote.
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