Geht die Tradition über die Schrift hinaus?
Der sogenannten «Gemischten Kommission» unter der Leitung der Kardinäle Ottaviani und Bea war aufgetragen worden, die scharfer Kritik unterzogene Formel des Verhältnisses von Schrift und Tradition im Einklang mit den Konzilien insbesondere von Trient und von Vatikanum I. zu revidieren. Dies setzte jedoch eine theologische Klärung der Grundlagen voraus. Gefragt war die Expertise der Konzilstheologen. Intensiv hatte sich mit dem Thema «Tradition» der französische Theologe Yves Congar (1904-1995) auseinandergesetzt. Mit Datum vom 29. Juni 1963 verteilte das niederländische Zentrum DO-C (ein Presseorgan für das Konzil) mit dem Vermerk «Vertraulich» die «Beobachtungen zum Schema der Konstitution ‹De divina revelatione›» von Congar.
In seiner Darstellung unterscheidet dieser drei theologische Positionen, die im Rahmen der katholischen Kirche vertretbar seien:
1. Schrift und Tradition als voneinander unabhängige Quellen;
2. Tradition als permanenter Prozess der Interpretation zur Entfaltung des Inhalts der heiligen Schriften;
3. Identität des Inhalts von Schrift und Tradition. Congar gibt zu verstehen, dass die Formel, die Tradition reiche weiter als die Schrift («latius patet»), zum Schutz vor Missverständnissen einer Vervollständigung bedürfe.
«Denn wenn die Tradition auch hinsichtlich der Ausdehnung mehr enthält als die Schrift, so enthält hinsichtlich der Tiefe gewiss die Schrift mehr als die Tradition, da sie wahrhaft unerschöpflich ist» (Y. Congar). Congar geht von einem geschichtlichen und keinem statisch-geschichtslosen Begriff der Wahrheit aus. Auch betont er, das Wort Gottes sei unbeschadet der besonderen Aufgabe des kirchlichen Lehramts der Kirche als Ganzer anvertraut. Congars Klarstellungen waren insbesondere dafür hilfreich, dass sich die Konzilsväter in der späteren Textfassung zum Thema der Offenbarung ganz bewusst dafür entschieden haben, die schwierige Frage des Verhältnisses von Schrift und Tradition für die weitere theologische Forschung offen zu lassen.
(Hanjo Sauer; vgl. A 2,458 Anm. 53)
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