Geheimhaltung zwischen Schutz und Hindernis des Arbeitens
Beratungsprozesse benötigen einen Schutzraum, um nicht unter den Einfluss von externen, manchmal sachfremden Interessen zu geraten, wie auch aus Respekt vor den beteiligten Personen und ihren Meinungsäusserungen. Aus diesem Grund wurden die an der Vorbereitung und Durchführung des Konzils beteiligten Bischöfe und Theologen zur Verschwiegenheit verpflichtet. So verständlich und notwendig diese Auflage war, so misslich wurde ihre restriktive Auslegung empfunden. Insbesondere vor dem Konzil fühlte sich ein Berater wie Yves Congar dadurch isoliert und in der Einflussnahme beschränkt, denn so waren die Berater ausserhalb Roms verstreut und durch die Schweigepflicht abgeschnitten, während die römischen Mitglieder der Kommission die Möglichkeit hatten, sich untereinander zu verständigen: «ein Mittel, jegliche Opposition zu atomisieren und neutralisieren» (Co 1,19). Dass den Mitgliedern und Beratern der Theologischen Kommission sogar untersagt wurde, sich mit den Kollegen anderer Kommissionen auszutauschen, wird von Julius Kardinal Döpfner in einer Problemanzeige für eine Audienz bei Papst Johannes XXIII. festgehalten. Dadurch werde «der Verkehr mit Mitgliedern anderer Kommissionen sehr erschwert. Ein Erfahrungsaustauch mit den einzelnen Kommissionen ist wünschenswert. Ebenso scheint es der Sache des Konzils zu dienen, wenn die bischöflichen Mitglieder der einzelnen Kommissionen sich mit ihren Amtsbrüdern beraten dürfen, zumal auf den Bischofskonferenzen» (Dö 149). Auch spricht er sich gegen eine Geheimhaltung der Textvorlagen in der Weise, dass sie nicht im Voraus an die Bischöfe versandt würden, aus: Man könne dann zwar sicherer sein, dass nichts durch die Presse an die Öffentlichkeit dringt. «Aber es besteht die Gefahr, dass die Arbeit des Konzils leidet» (Dö 151).Während des Konzils wird es öffentliche Sitzungen geben; das Geschehen in den Generalkongregationen und Kommissionen bleibt jedoch prinzipiell vertraulich (siehe aber zur Pressearbeit den Blogeintrag vom 5.10.2012). Erst die Nachfahren – wir heute – haben die Möglichkeit, nach der Veröffentlichung einschlägiger Quellen das Konzilsgeschehen detaillierter nachvollziehen zu können.(emf)
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