Geburtsstunde bischöflicher Kollegialität
Die Intervention der Kardinäle Liénart und Frings (siehe Blog-Eintrag von gestern) ist nicht eine blosse Erklärung des Protestes, sondern nimmt die Bischöfe in Pflicht. Sie müssen nun Verantwortung übernehmen. Drei Tage haben sie Zeit, um sich zu beraten – und sie tun es. Selbstverständlich ist dies keineswegs. Erst in 43 Ländern sind die Bischöfe bereits in Konferenzen oder ähnlichen Strukturen organisiert, so in Deutschland seit 1848, in Österreich seit 1849, in der Schweiz seit 1863. Papst Pius XII. hatte die Bischofskonferenzen gefördert und einige lateinamerikanische Bischofskonferenzen mit approbierten Statuten versehen. Hingegen kommen die italienischen Bischöfe am 14. Oktober 1962 zum ersten Mal in der Geschichte zusammen. (Siehe zu den afrikanischen Bischöfen den Eintrag am 18.10.2012)
Erzbischof Joseph-M. Martin von Rouen bemerkt Yves Congar gegenüber, die Begegnungen der strukturierten Episkopate liessen sich sehr vielversprechend an. Die französischen Bischöfe planen regelmässige Zusammenkünfte. Dies veranlasst Congar am 15. Oktober 1962 zu dem zuversichtlichen Eintrag in sein Tagebuch: «Eines der Ergebnisse des Konzils könnte die Geburt einer bischöflichen Kollegialität sein, die weltweit, gegliedert und strukturiert ist» (Co 1,118; im Original hervorgehoben).(emf; vgl. Andrea Riccardi: Die turbulente Eröffnung der Arbeiten. In: A 2, 1-81, 38-43)
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