Fundiertes und Hilfreiches zu Ehe/Familie
Unser Freund Roland Hinnen stellt uns seine folgenden Überlegungen zur Ehe/Familie zur Verfügung. Ich betrachte sie als sehr fundiert und ebenso hilfreich.
In meiner Ehe-Seelsorge habe ich nach den grundsätzlichen, hilfreichen Aussagen der Pastoralkonstitution «Gaudium et spes» des II. Vatikanischen Konzils «Gaudium et spes» gehandelt (Nrn. 47-52 und Nr. 87). Ich denke immer wieder darüber nach, was wohl die Fundamente einer Ehepraxis in der Nachfolge Jesu sind:
1) Auf gar keinen Fall dürfen die neutestamentlichen Passagen als Gesetz verstanden werden. Jesus war kein Mose, verstand sich keinesfalls als Gesetzgeber. Ich verstehe sie als Zielvorstellung, bei deren Verwirklichung jedes Paar auf dem Weg ist, das eine da, das andere dort. Alles, was ihm auf diesen Weg gelungen ist, verdient Anerkennung.
2) Ich frage mich immer wieder, in welche gesellschaftliche Situation diese Texte gesprochen sind, sei es in den 80er Jahren, sei es tatsächlich in der Zeit Jesu. Mindestens zweimal ist die Rede von Personen, die mehrfach verheiratet waren. War damals die Einehe die gesellschaftliche Norm? Wohl kaum. Dieser «Sitz im Leben» ist entscheidend, wenn man in der Interpretation nicht fehlgehen will.
3) Bedenkt man, wie wir heute Gott (ahnend) verstehen, ist es eine Anmassung sondergleichen, gesetzlich festzulegen, wann «Gott verbunden hat» (selbst nach dem Kirchenrecht ist erst die Ehe erst nach dem geschlechtlichen Vollzug unauflöslich). Vermutlich will diese Aussage das Gleiche sagen wie Gen 2,18b: Mann und Frau passen so zueinander wie die beiden Hälften einer Baumnuss. Wir müssten die Konsequenzen daraus ziehen, dass das II. Vatikanum die Ehe als ganzheitlichen, personalen Liebensbund versteht (und die Ehezwecke des Kirchenrechts von 1917 deutlich korrigiert hat). Es scheint mir allerdings wichtig, dass diese gesellschaftliche bedeutsame Lebensform öffentlich eingegangen wird – ohne zu behaupten, dass Gott sie als Kriterium festgelegt hat.
4) Die Ehe kann «sach»gemäss nicht anders verstanden werden denn als dynamischer Prozess, mit allen Auf-und-Ab, Vor-und-rückwärts, zentripetal und zentrifugal, heute (wo sie, anders als früher meistens, als personale und damit höchst anspruchsvolle Beziehung verstanden wird) auch mit dem Scheitern. Trennung muss nicht als Schuld verstanden werden. Sie ist oft der einzige Weg, dass Partner und Kinder wieder zu einem guten Leben kommen (»…dass sie das Leben haben und es in Fülle haben»). Der Wille zum Neubeginn muss anerkannt, begrüsst und gestützt werden.
5) Was die Ehe als Sakrament ausmacht, ist theologisch unklar. Die Sakramentenlehre wurde anhand von Taufe und Eucharistie entwickelt, sie passt nicht auf die Ehe. Der Priester war in der Westkirche immer bloss amtlicher Zeuge; anders als in den Ostkirchen wurde er nie als Spender des Ehesakramentes verstanden.
6) Das innerste Wesen christlicher Ehe ist wohl die Liebe – in der dreifachen Richtung Gott-Mitmensch-Ich. Und da vermögen wir nicht mehr, als uns täglich «strebend zu bemühen.
Ich habe 1959/60 bei Prof. Anton Hänggi (dem nachmaligen Bischof von Basel und wichtigem Mitglied der römischen Kommission zur Ausführung der Liturgiekonstitution) die Vorlesungen über Liturgie gehört, auch über die Sakramente. Meines Erinnerns hat er zur Geschichte des Ehesakramentes gelehrt: Die Ehe auch unter Christen wurde vor einer gesellschaftlich bedeutenden Person geschlossen, im Römerreich vor dem Patron oder der Matrone. Im Mittelalter begann man, sie in facie ecclesiae (»im Angesicht der Kirche») zu schliessen. Das meinte ganz konkret: vor dem Kirchengebäude, also vor dessen Eingangsportal (nicht im Innenraum). Mit der Zeit hat man das übertragen verstanden: vor der Gemeinschaft der Kirche.
Als im Mittelalter die Verkehrswege leichter wurden, konnten die Mehr-Besseren da und dort simultan eine Ehe führen (»Dependancen»). Diesem Missbrauch wollte das Tridentinum einen Riegel vorschieben und legte erstmals fest, dass nur jene Ehe, die vor dem Ortspfarrer der Braut geschlossen wird, als kirchliche Ehe anerkannt wird. Nur mit schweren Bedenken hat das Tridentinum diesen Eingriff in die bisherige Praxis angeordnet. Bis heute ist es m.W. so, dass der Ortspfarrer der Braut zuständig ist und die Delegation erteilen muss. Während des 2. Weltkrieges galt bei den polnischen Internierten in der Schweiz die grundsätzliche Form, dass der Eheschluss auch nur vor zwei Zeugen kirchlich gültig ist. Der Grund: zumutbare Pfarrer (polnische Geistliche) waren nicht verfügbar. Diese Form der Eheschliessung ist m.W. auch heute noch möglich.
Roland Hinnen
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