Konzilsblogteam

Ergänzungsbedürftigkeit des Konzils

«Mit Rücksicht auf die unabsehbare Differenzierung der Verhältnisse und der Kulturen in der Welt hat diese konziliare Erklärung in vielen Teilen mit Bedacht einen ganz allgemeinen Charakter; ja, obwohl sie eine Lehre vorträgt, die in der Kirche schon anerkannt ist, wird sie noch zu vervollkommnen und zu ergänzen sein, da oft von Dingen die Rede ist, die einer ständigen Entwicklung unterworfen sind», so heisst es im abschliessenden Teil der Pastoralkonstitution Gaudium et spes (GS 91).
Was dies bedeutet, zeigt sich recht gut in der gestern erschienenen Enzyklika Laudato si von Papst Franziskus. Die darin angesprochenen ökologischen Themen waren zur Zeit des Konzils noch so wenig aktuell (oder besser: so wenig bewusst), dass die Pastoralkonstitution auf entsprechende Probleme noch keinen Bezug nimmt. So zitiert die Enzyklika die Pastoralkonstitution auch nur an drei Stellen mit Bezug auf allgemeine Prinzipien. Dennoch entspricht die Enzyklika den Anliegen der Pastoralkonstitution, in der Welt von heute «mitzuwirken dabei, dass für die dringlichsten Fragen unserer Zeit eine Lösung gefunden wird» (GS 10).
(emf)

19. Juni 2015 | 00:01
von Konzilsblogteam
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