Konzilsblogteam

Einführung des Ständigen Diakonats

Auf Initiative verschiedener Konzilsväter enthält die Dogmatische Konstitution über die Kirche die offene Formulierung, der Diakonat könne als eigene Weihestufe in Zukunft «wiederhergestellt werden [restitui poterit]» (LG 29). Die Entscheidung darüber komme den territorialen Bischofskonferenzen zu, welche mit Billigung des Papstes entscheiden können, «ob und wo es für die Seelsorge angebracht ist, derartige Diakone zu bestellen».
Im Juni 1965 wurde eine kleine Kommission gebildet, welches allgemeine Normen entwickeln sollte. Im Oktober 1965 fand ein internationaler Kongress über die Erneuerung des Diakonates statt. Auf dieser Basis legte Papst Paul VI. am 18. Juni 1967, heute vor 48 Jahren, das Motu Proprio Sacrum diaconatus ordinem vor, welches Orientierungspunkte für die Einführung des Ständigen Diakonates gab. Es steht in der Fortsetzung des schon beim Konzil bemerkbaren pragmatischen Ansatz, der theologische Klärungen umging und den Diakonat nicht zuletzt als Lösung für Priestermangel ansah. Dabei hatte man vor allem die sog. Missionsländer im Auge (vgl. AG 16).
10 Jahre später, am 21. Juni 1977, wurde der Ständige Diakonat in den Bistümern der Schweiz eingeführt. In anderen deutschsprachigen Ländern erfolgte die Einführung früher. Anders als erwartet wurde bzw. wird das neue bzw. wieder eingeführte Amt in den jungen Kirchen, den ehemaligen Missionskirchen, kaum aufgenommen. Während 97,6% der ca. 43›000 Diakone weltweit Amerika und Europa zuzuordnen sind, sind für Afrika, Asien und Ozeanien lediglich die restlichen 2,4 % zu verzeichnen (Kirchenstatistik 2013).
(emf)

18. Juni 2015 | 00:01
von Konzilsblogteam
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