Eine wichtige Abstimmung
Die Debatte über die Religionsfreiheit war nach einer Woche zwischen Befürwortern und Opponenten gewissermassen steckengeblieben. Sie wurde inzwischen durch Abstimmungen zu anderen Konzilstexten unterbrochen (gerade in dieser vierten Konzilssession war Multitasking angesagt!).
Am 21. September 1965 stellte der Moderator den Konzilsteilnehmern die Frage, ob sie die Diskussion beenden wollten, was positiv beantwortet wurde. In seiner abschliessenden Relatio warb Bischof Smedt von Brügge um die Einsicht, dass das Konzil angesichts eines neuartigen Problems die Lehre der Kirche weiterentwickeln müsse, so wie dies in der Soziallehre geschehen sei.
Überraschenderweise fand nach dieser Relatio sogleich eine Abstimmung über eine etwas gewunden formulierte Frage statt, ob der Text als Basis für eine gemäss der katholischen Lehre und dem Konzilsreglement orientierten Überarbeitung dienen könne. Es war Papst Paul VI. selbst, der nach einigem Hin und Her hinter den Kulissen schliesslich angeordnet hatte, dass diese Abstimmung stattfinden solle. Angesichts seines geplanten Besuchs bei der UNO war es ihm ein Anliegen, ein positives Votum des Konzils zur Religionsfreiheit im Rücken zu haben. Zugleich wäre es jedoch eine schwierige Situation für ihn gewesen, wenn diese Orientierungsabstimmung gegen die Religionsfreiheit ausgefallen wäre.
Bei der Abstimmung stimmten von 2222 anwesenden Konzilsvätern 1997 placet und 224 non placet. Das Ergebnis war somit überraschend eindeutig ausgefallen. Das Konzil hatte sich den Entwurf angeeignet, so dass der Weg bis zur Endabstimmung weiter gegangen werden konnte.
(emf)
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