Walter Ludin

Eine brisante Streitfrage

Konzil oder Papst?Papst Paul VI. verbot dem Konzil, über heisse Eisen wie Zölibat oder Empfängnisverhütung zu sprechen. Ausserdem machte er wesentliche Ergänzungen für bereits fertige Texte, die dem Ganzen eine veränderte Stossrichtung gaben. Als Papst durfte er es. Wirklich? H. Wolf skizzierte in seiner bereits zitierten Radiosendung das problematische Verhältnis Konzil-Papst – vor allem auch mit dem Hinweis auf Konstanz …
«Der Tübinger Kirchenhistoriker Karl August Fink kontrastierte in seiner Kontroverse mit Walter Brandmüller die Aussagen des Ersten Vatikanischen Konzils von 1870 mit den Aussagen des Konstanzer Konzils von 1415. Auf dem Ersten Vatikanum wurde definiert: In Folge des Primats des römischen Bischofs über den ganzen Erdkreis sei eine Appellation gegen Entscheidungen anderer kirchlichen Instanzen an ihn stets möglich. Und seine Ex-cathedra- Entscheidungen erfolgten aus sich selber, nicht aber aufgrund der Zustimmung der Kirche. 1415 hatte das Konzil von Konstanz dagegen bestimmt, dieses Konzil habe «seine Gewalt unmittelbar von Christus». Jeder Mensch, gleich welchen Ranges und welcher Würde, und wenn es die päpstliche ist, ist daher verpflichtet, dem Konzil in allem strikt zu gehorchen. Wer sich den Beschlüssen des Konzils widersetzt, und sei es der Papst, der wird exkommuniziert. Desweiteren sollte eine Appellation gegen Beschlüsse des Papstes bei einem allgemeinen Konzil jederzeit möglich sein. Der Widerspruch zwischen dem Konstanzer Konzil von 1415 und dem Ersten Vatikanischen Konzil von 1870 ist evident. Hier ein Verbot einer Appellation gegen Beschlüsse des Konzils beim Papst, dort Verbot einer Appellation gegen Entscheidungen des Papstes bei einem allgemeinen Konzil. Hier alle juristische und dogmatische Autorität in der Kirche beim Konzil, dort Jurisdiktionsprimat und Unfehlbarkeit beim Papst allein. Hier eine kollegiale Ekklesiologie, dort eine monarchische. Andere Kirchenhistoriker haben diese Position von Karl August Fink bestritten und geleugnet, dass das Erste Vatikanum hier einen Bruch der Tradition herbeigeführt habe. Sie konnten aber das historische Faktum des Konstanzer Konzils nicht negieren, das nach 40 Jahren das große abendländische Schisma mit drei Päpsten durch die Wahl Martins V. Zum allgemein anerkannten Papst beendete. Nota bene – es wählte nicht das Kardinalskollegium, sondern das Konzil. (….)Interessanterweise hat das Konzil von Trient im 16. Jahrhundert auf eine genaue Verhältnisbestimmung von Papst und Bischöfen verzichtet, weil die Väter fürchteten, eine solche Definition werde das Konzil und die ganze Kirche zerreißen. Ein alternatives Modell einer kollegialen Leitung der Kirche im Gegensatz zu einer rein monarchischen durch den Papst allein liegt auf jeden Fall in der Geschichte der Kirche bereit.» Volltext (Transskriptder Radiosendung:)http://www.wir-sind-kirche.de/?id=373&id_entry=4375
Übrigens: Das Konstanzer Konzil begann 1414. Nächstes Jahr gibt’s also ein Jubiläum. Hoffen wir, die Diskussion «Konzil/Papst gehe weiter ….

6. Januar 2013 | 01:17
von Walter Ludin
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