Ein erneuter Versuch, die traditionelle Sicht der Tradition festzuschreiben
Wer meinte, nach den intensiven Diskussionen Anfang Oktober 1965 (s. Konzilsblog vom 18., 19. und 20. Oktober) sei in der Theologischen Kommission eine zumindest vorläufige Einigung erreicht, sah sich jedoch getäuscht, denn die Minorität konnte sich mit dem erreichten Kompromiss nicht abfinden.
Otto Semmelroth, der Konzilstheologe aus Frankfurt, notiert sich mit Datum 6. Oktober: «Nachmittags in der Sitzung der Theologischen Kommission wurde tatsächlich durch Erzbischof Parente [Mitglied der päpstlichen Kurie] wieder das längst abgestimmte Thema Schrift und Tradition aufgegriffen. Er wehrte sich gegen den Zusatz, wie ihn Philips das vorige Mal formuliert hatte und wie er mit absoluter (nicht Zweidrittel) Mehrheit angenommen worden war. Es gab eine ziemliche Auseinandersetzung, bis Weihbischof Henriquez auf die Notwendigkeit von Zweidrittelmehrheit hinwies. Kardinal Ottaviani behauptete, das gelte nur für die Generalkongregation, und er wolle die Sache an das Konzilstribunal verweisen lassen. Dann aber hielt man ihm den Text des Regolamento [der Geschäftsordnung des Konzils] vor, in dem die Notwendigkeit von Zweidrittelmehrheit für die Annahme einer Textänderung auch für die Kommission verlangt wird. Schliesslich einigte man sich auf das, was wohl das Beste war: dass nämlich der Text, wie er gedruckt vorliegt, bestehen bleibe. In diesem Text wird die Frage von den zwei Quellen mit Bewusstsein offen gelassen. Es ist nur zu hoffen, dass die Gegenseite bei ihrer ausserordentlichen Zähigkeit […] nicht wieder den Papst in Unruhe versetzt.»
Diese Befürchtung war nicht unbegründet, denn die Minorität hatte sich mehrfach mit Brandschreiben direkt an den Papst gewandt.
(Hanjo Sauer)
Die Rechte sämtlicher Texte sind beim Katholischen Medienzentrum. Jede Weiterverbreitung ist honorarpflichtig. Die Speicherung in elektronischen Datenbanken ist nicht erlaubt.


