Konzilsblogteam

Ein Blick in die nachkonziliäre Zeit

Am 18. November 1965 fanden die Schlussabstimmungen zu zwei Konzilsdokumenten statt. Verabschiedet wurden die Offenbarungskonstitution Dei Verbum und das Dekret über das Laienapostolat Apostolicam Actuositatem.
Bei dieser Gelegenheit erinnerte Papst Paul VI. die drei Kommissionen, die er für die Umsetzung der Konzilsbeschlüsse in den Bereichen Liturgie, Kirchenrecht und Kommunikationsmittel ins Leben gerufen hatte, sowie die drei Sekretariate, die für die christliche Einheit, für die nichtchristlichen Religionen und die Nichtgläubigen gegründet worden waren. Er kündigte für 1967 die erste Bischofssynode an und gab zu verstehen, dass er bereits Veränderungen in der Römischen Kurie geplant habe. Offenkundig wurde dabei, dass Papst Paul VI. eher defensiv darauf beharrte, die Kurie bedürfe keiner grundsätzlichen strukturellen Reform.
Überraschend teilte Paul VI. mit, er habe den Seligsprechungsprozess für die Päpste Pius XII. und Johannes XXIII. eröffnet und er werde nachkonziliar in Rom eine Kirche mit dem Titel «Maria, Mutter der Kirche» errichten lassen.
(emf; vgl. AS 4/6,689-695)

18. November 2015 | 00:01
von Konzilsblogteam
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