Ehescheidung
Ostkirchen: diesmal kein VorbildEntschuldigung, das Folgende ist nicht neu. Aber es lohnt sich doch, immer wieder daran zu erinnern. Denn: Benedikt XVI. u. Co. betonen immer wieder, das Frauenpriesterum wäre eine Beleidigung für die Ostkirchen, die uns doch so nahe stehen. Aber die Erlaubnis zur Schliessung einer 2. (3.) Ehe ….?Aus einem Artikel der «Welt»:
Ehe ohne rechtliche Normierung, die sie ins ganze Gefüge von Gesellschaft und Kirche einordnet, gebe es nicht, befand Joseph Ratzinger als oberster Glaubenswächter. «Wenn die Kirche die Theorie annehmen würde, dass eine Ehe tot ist, wenn die Gatten sich nicht mehr lieben, dann würde sie damit die Ehescheidung gutheißen und die Unauflöslichkeit der Ehe nur noch verbal, aber nicht mehr faktisch vertreten.» Sie gilt eben als eine Norm göttlichen Rechts, die Kirche habe über sie keine Verfügungsgewalt. Punkt. Aus.Bereits 1963 hat der Wiener Kardinal Franz König dem Zweiten Vatikanischen Konzil geraten: Schaut nach Osten! In der Orthodoxie ist eine zweite kirchliche Heirat möglich, in bestimmten Fällen sogar eine dritte. Denn wenn aus Schuld oder Tragik etwas scheitert, soll der Mensch nicht ein ganzes Leben lang an das Scheitern gebunden sein. Das Konzil hat nicht auf König gehört. Papst Benedikt hat zwar die Verständigung mit der orthodoxen Kirche auf den ersten Platz seiner Ökumene-Agenda gesetzt, aber in punkto Ehe distanziert er sich von der – «sich vom Herrenwort immer mehr entfernenden» – Praxis der Ostkirchen.
Die Rechte sämtlicher Texte sind beim Katholischen Medienzentrum. Jede Weiterverbreitung ist honorarpflichtig. Die Speicherung in elektronischen Datenbanken ist nicht erlaubt.


