Konzilsblogteam

Die Ordensleute, alle Christgläubigen und die Heiligkeit

Wer ist zur Heiligkeit berufen? Traditionell stand im Fokus, dass es die besondere Berufung der Ordensleute ist, sich mit Gelübden an das Ideal der Heiligkeit zu binden. Der Ordensstand wurde als der Stand angesehen, der die evangelische Vollkommenheit anstrebt. Entsprechend thematisierte der Entwurf für die Kirchenkonstitution die Berufung zur Heiligkeit im Kapitel über die Ordensleute.
Am 17./18. Januar 1964 trifft sich ein Unterausschuss unter Abtprimas Benno Gut in Louvain-la-Neuve, um den Vorschlag zu prüfen, die Ausführungen über die Berufung zur Heiligkeit aus dem Kapitel über die Ordensleute herauszunehmen. Dieser Wunsch war gerade von Ordensleuten, die in dieser Unterkommission zahlreich präsent sind, geäussert worden.
Allerdings stehen verschiedene Varianten zur Debatte: Soll man die allgemeinen Ausführungen über die Heiligkeit in das erste oder zweite Kapitel einfügen? Soll man ein Kapitel mit zwei Sektionen (allgemeine Berufung zur Heiligkeit, Ordensleute) vorsehen, oder ein Kapitel über die Heiligkeit und eines über die Ordensleute?
Die letztere Variante wird sich schlussendlich durchsetzen. Das 5. Kapitel der Kirchenkonstitution Lumen gentium wird «Die allgemeine Berufung zur Heiligkeit in der Kirche» thematisieren und in Nr. 40 kühn formulieren: «Jedem ist also klar, dass alle Christgläubigen jeglichen Standes oder Ranges zur Fülle des christlichen Lebens und zur vollkommenen Liebe berufen sind».
(emf; vgl. A 3,136f)
 

17. Januar 2014 | 00:03
von Konzilsblogteam
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