Konzilsblogteam

Die Internationalisierung des Kardinalskollegiums

Wer an der römischen Kurie etwas ändern will, muss in den äusseren Kreisen anfangen. Noch während des Zweiten Vatikanischen Konzils stand Paul VI. vor der Schwierigkeit, dass die innere vatikanische Ordnung «eine schwerfällige und gegenüber Veränderungen weitgehend resistente Wirklichkeit» war (Jörg Ernesti), die im Laufe der Jahrhunderte ein grosses Eigenleben entwickelt hatte. Im Gegensatz zu heute kannten die Leiter der römischen Dikasterien keine Emeritierung und keine festgelegten Amtszeiten. Sie war im Gegensatz zum Konzil italienisch geprägt und stand wie ein Monolith da.
Der in der Kurie gross gewordene Paul VI. wusste, dass eine Reform nur in Etappen zu erreichen war. Ein Reformschritt war die Internationalisierung des Kardinalskollegiums, die 1963 mit der Kreierung von 27 Kardinälen begann, von denen nur noch sechs Italiener waren. Die meisten der neuen Kardinäle arbeiteten nicht an der römischen Kurie, sondern wirkten als Ortsbischöfe. Am 11. Februar 1965 ordnete Paul VI. die Zugehörigkeit zum Kardinalskollegium neu, indem er erstmals in der Kirchengeschichte die Patriarchen der unierten Kirche als Kardinalbischöfe als zum Kardinalskollegium zugehörend erklärte. Die eigene Stellung dieser Patriarchen wurde dadurch betont, dass ihnen kein suburbikarisches Bistum zugewiesen wurde. Unmittelbar vor Konzilsende, mit einem Motu proprio vom 7. Dezember 1965, setzte Paul VI. den Anfang zur Kurienreform mit der Umbenennung des Heiligen Uffiz zur Glaubenskongregation u.a.m.
Bereits am 19. Mai 1964 hatte Paul VI. ein Sekretariat für den Dialog mit den Nichtchristen ins Leben gerufen, am 9. April 1965 schliesslich ein zweites für den Dialog mit den Nichtglaubenden.
(ufw; Er 143–147.)

22. Mai 2015 | 00:04
von Konzilsblogteam
Lesezeit : ca. 1  Min.
Teilen Sie diesen Artikel!