Konzilsblogteam

Die Geschäftsordnung des II. Vatikanischen Konzils als primatialer Akt in Form und Inhalt

Bereits vom 5. August 1962 datiert das Motu proprio «Appropinquante Concilio», mit dem Papst Johannes XXIII. die Geschäftsordnung bekannt gibt. Es wird indes erst am 5. September 1962 mit Datum vom 6. September 1962 im Osservatore Romano, zusammen mit der Bekanntgabe der Namen für diverse Konzilsämter, publiziert.Die Geschäftsordnung des II. Vatikanischen Konzils ist von Form und Inhalt her ein durch und durch päpstliches Dokument: «Vom Papst ernannte Vorbereitungskommissionen sollten die Texte für die Konzilsberatung liefern. Vom Papst ernannte Präsidenten sollten seinen Kurs bestimmen, und ein vom Papst ernannter Sekretär war für die Organisation zuständig. Vom Papst berufen wurden auch die Vorsitzenden der Konzilskommissionen, deren Mitglieder zu zwei Dritteln ebenfalls vom Papst ernannt wurden. […] Für die Verfasser der Geschäftsordnung war oberste Maxime die Wahrung der päpstlichen Primatialrechte gewesen» (A 1, 376f. zus. mit Anm. 576).(Sabine Demel)

5. September 2012 | 01:35
von Konzilsblogteam
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