Die Einladung nichtkatholischer Beobachter
Die Einladung Papst Johannes XXIII. an die «getrennten christlichen Kirchen» zur Teilnahme am Konzil wird noch im Jahr 1959 – trotz Widerspruchs von manchen Seiten – in Richtung der Teilnahme von Repräsentanten dieser Kirchen als Beobachter konkretisiert. Ein Problem stellt jedoch die Tatsache dar, dass die katholische Kirche bis dahin keine offiziellen Beobachter an den Ökumenischen Rat der Kirchen gesandt hatte. Gemäss dem Prinzip der Gegenseitigkeit ist absehbar, dass dies auf evangelischer Seite Vorbehalte gegen eine umgekehrte Entsendung von Beobachtern weckt. Als das Sekretariat für die Einheit der Christen sich anschickt, eine Einladung zur Generalversammlung des ÖRK 1961 anzunehmen, wird es durch das Heilige Offizium gestoppt. Augustin Kardinal Bea protestiert und weist darauf hin, dass dadurch die Einladung nichtkatholischer Beobachter an das Konzil ins Leere laufen würde. Mit dem Kompromiss, dass an den ÖRK Beobachter entsandt werden, die aber nicht vorbereitenden Konzilsgremien angehören dürfen, wird der Weg in die Zukunft frei.Ein am 23. Juni 1962 angenommenes Reglement für die nichtkatholischen Beobachter legt fest, dass diese zu öffentlichen Sitzungen und allgemeinen Versammlungen ohne Rede- und Stimmrecht zugelassen werden.Zu dieser Zeit ist vor allem Jan Willebrands, der Sekretär des Sekretariates für die Einheit der Christen, schon auf Reisen, um in direkten Kontakten zu erkunden, welches Interesse bei den anderen Kirchen an der Entsendung von Beobachtern besteht, und ggf. eine Einladung auszusprechen.(emf; vgl. Joseph A. Komonchak: Der Kampf für das Konzil während der Vorbereitung [1960-1962]. In: A 1,189-401, 359-369)
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