Walter Ludin

Die durchaus veränderliche Lehre der kath. Kirche

Erstmals in der 2000-jährigen Kirchengeschichte wolle ein Papst die Lehre ändern, klagt in einer Wiener Zeitung in Pius-Bruder. Der Publizist Hubert Feichtlbauer widerspricht ihm und fügt Fakten an Fakten:
Noch 1866 hielt das Heilige Offizium fest: «Sklaverei verstösst nicht gegen natürliches und göttliches Recht.» Papst Innozenz IV. ermunterte die Herrscher Häretikern gegenüber auch zur Anwendung von «Folter, die das Leben nicht gefährdet oder ihre Glieder verletzt». Wie human! Johannes Chrysostomos nannte um 400 die jüdische Synagoge ein «Bordell» und Origenes wollte um 230 das Blut Jesu über «alle Juden bis zum Ende der Welt» kommen sehen. Aus der Bibel eine Verwerfung der Juden durch Gott abzuleiten, wurde erst vom letzten Konzil und allen Päpsten seither strikt verworfen.
In der Frau erblickte Origenes eine «Einfallspforte des Teufels». Papst Leo I. dekretierte um 450: «In allen Müttern erfolgt Empfängnis nicht ohne Sünde.» Der Kirchenrechtler Gratianus lehrte noch 1140, die Frau sei «nicht nach Gottes Bild geschaffen». Fortpflanzung war bis zum jüngsten Konzil als einziger Ehezweck anerkannt; 1965 kam der gegenseitige Liebeserweis dazu, und Franziskus erwähnt als Erster die Weitergabe von «göttlichem Leben» auch als Erfüllung des Fortpflanzungsgebots.
Papst Paul VI. verbat im Jahr 1968 gegen eine massive Mehrheit geweihter und ungeweihter Fachleute sogenannte künstliche Verhütungsmittel. Papst Johannes Paul II. erklärte Verhütung wie Abtreibung zur «Kultur des Todes». Darf die Kirche dabei stehen bleiben?
Heftig bestritt die katholische Kirchenleitung bis zum Zweiten Vaticanum das Recht auf freie Religionswahl und das Kirche-Sein nicht katholischer Christen. Dass die längste Zeit Aussagen der Bibel über solche von säkularen Wissenschaftlern gestellt wurden (Kopernikus! Galilei! Darwin!), ist allgemein geläufig.
Andererseits war die Einstellung der Kirche zur Demokratie ursprünglich viel offener als heute. «Kein Bischof soll gegen den Willen des Volkes installiert werden,» mahnte im Jahr 420 Papst Cölestin I. Bevor Päpste das Recht zur Bischofsbestellung an sich zogen, haben Kaiser und Könige, Grafen und Domkapitel Bischöfe gewählt. Die 1800 Jahre alte Faustregel des heiligen Cyprian (»Nichts ohne den Bischof, nichts ohne den Rat der Priester, nichts ohne Zustimmung des Volkes») hat 1970 auch der damalige Kardinal Josef Ratzinger als «klassisches Modell kirchlicher Demokratie» bezeichnet – aber keine Konsequenzen daraus gezogen.
 Vom Zinsverbot des Alten wie des Neuen Testaments wollen wir barmherzig schweigen. Es gilt theoretisch für Juden, Christen und Muslime, aber alle drei Religionen haben hübsche Umgehungswege ausfindig gemacht.
 

18. November 2014 | 01:00
von Walter Ludin
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