Detailarbeit zum Glaubenssinn der Gläubigen
Wie soll über den Glaubenssinn der Gläubigen gesprochen werden? Die Aussagen dazu mussten in der Intersessio gemäss dem Votum der Konzilsväter im neuen Kapitel über das Volk Gottes konzentriert werden. Damit konnte (wieder) deutlich werden, dass die Kirche als ganze Trägerin der verheissenen Irrtumslosigkeit ist. LG 12 wird schreiben: «Die Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben (vgl. 1 Joh 2,20.27), kann im Glauben nicht irren». Umstritten war, wie sich innerhalb dieser Aussage das ganze Volk Gottes und das Lehramt zueinander verhalten. Soll man der in der jüngeren Tradition üblichen Auffassung folgen, die dem Volk Gottes in Sachen Glauben eine nur passive Rolle bescheinigt? Oder folgt man der älteren Auffassung, der zufolge die Gesamtkirche Subjekt der Glaubenswahrheit ist? So lehrt noch Thomas von Aquin: «Es ist unmöglich, dass das Urteil der Gesamtkirche in Glaubensdingen irrig ist.»
In der zuständigen Unterkommission wird eine Formulierung gewählt, die dem Volk Gottes eine aktive Rolle zuweist. Das Lehramt wird auf nuancierte Weise erwähnt: es hat eine Leitungsfunktion, ohne dem Volk Gottes die Aufgabe des Urteilens und des Eindringens in den Glauben zu nehmen. Die hier gefundene Formulierung wird (bis auf die Einfügung eines Wortes unverändert) in LG 12 eingehen: «Durch jenen Glaubenssinn nämlich, der vom Geist der Wahrheit geweckt und genährt wird, hält das Gottesvolk unter der Leitung des heiligen Lehramtes, in dessen treuer Gefolgschaft es nicht mehr das Wort von Menschen, sondern wirklich das Wort Gottes empfängt (vgl. 1 Thess 2,13), den einmal den Heiligen übergebenen Glauben (vgl. Jud 3) unverlierbar fest. Durch ihn dringt es mit rechtem Urteil immer tiefer in den Glauben ein und wendet ihn im Leben voller an».
(emf; vgl. A 3,132)
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