Das letzte Versagen wird schlimmer sein als das frühere
Gegen eine «Verhöhnung des Konzils» tritt Bischof Eugène D’Souza von Bhopal/Indien auf und meint die Missachtung der Abstimmungsergebnisse vom 30. Oktober 1963. Er verbindet damit ein Votum zur Kurienreform. Wie soll sie aussehen? Die Textvorlage schlägt vor, dass einige Bischöfe zu Mitgliedern oder Beratern der römischen Kongregationen ernannt werden. Für D’Souza ist das noch «kein grosser Schritt, keine tiefgreifende Reform. […] Wenn 2200 Bischöfe, die aus der ganzen Welt zum ökumenischen Konzil hier versammelt sind, gewissen Pressuren nur schwer widerstehen können, was werden dann die wenigen Bischöfe ausrichten, die man künftig auf die verschiedenen römischen Kongregationen verteilen will. Und das letzte Versagen wird schlimmer sein als das frühere».
Zudem plädiert D’Souza für mehr Freiheiten der Ortskirchen. «Einige von uns fürchten, eine grössere Vollmacht der Bischöfe könnte die Einheit der Kirche gefährden. […] Als ob die Dezentralisation der Einheit widerspräche! […] Sind wir Bischöfe des 20. Jhs. denn so gefährlich? Haben wir etwa kein Bewusstsein von unserer Verantwortung gegenüber der Kirche? Sind wir nicht etwa fähig zu beurteilen, was den Kirchen, die uns anvertraut sind, zum Wohle gereicht? […] Gerade in den Gebieten, wo die Kirche von schwierigen Fragen bedrängt wird, sind sich die Hirten immer mehr bewusst, dass diese Probleme nur deshalb kaum gelöst werden können, weil Gesetz und Praxis einander nicht entsprechen, weil, damit ich es einmal in aller Deutlichkeit ausspreche, das für den ganzen Erdkreis gleichförmige Kirchenrecht in diesen Ländern der Buchstabe ist, der tötet».
Die Vorsteherschaft der römischen Kirche sei hochzuschätzen, werde aber durch die Praxis der römischen Kurie in Verruf gebracht: «wenn man gegen jemanden eine Strafe verhängt, ohne dass er gehört wurde; wenn gegen einen angesehenen Autor mit allgemeinen Worten ein Verdacht erhoben wird, ohne dass genau erklärt wird, was an ihm zu tadeln ist, was aber vielleicht auch zu loben; wenn allgemeine Richtlinien erlassen werden, die örtlichen Verhältnissen nicht angepasst wurden; wenn ein Vorschlag, den die Bischöfe einer Kirchenprovinz oder auch einer ganzen Nation reiflich erwogen haben, mit dem lakonischen Bescheid ‹nicht brauchbar› von Rom zurückgewiesen wird».
(emf; vgl. AS 2/4,636-638; Übersetzung nach AdF 2,372-375).
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