Ausschluss zeitbedingter Themen aus dem Blickfeld des Konzils?
Im Mai 1963, am Himmelfahrtstag, traf sich im Belgischen Kolleg eine Gruppe von Theologen. Es ging darum, ein strukturelles Problem des Textes über die «ecclesia ad extra» zu lösen. Dieser Text musste sich von der Anlage her zu Menschheitsfragen äussern, die in der Diktion des neuscholastischen Diskurses jedoch als immanent-geschichtliche, relativistische Angelegenheiten die Reinheit der katholischen Doktrin gefährdeten. Das hatte zuvor schon die Enzyklika Humani generis geprägt.
Ein Abgesandter des Heiligen Offiziums, Kardinal Brown, hatte deshalb halb offiziell, halb privat bei einem Mitglied der Runde, Pater de Riedmatten, eine Zweiteilung des Textes verlangt. Der erste Teil sollte die ganze Autorität eines Konzils erhalten und die fundamentalen Prinzipien des Glaubens auf die groben Linien der Welt anwenden. Ein zweiter Teil sollte mit Texten von Expertenkommissionen zu verschiedenen praktischen Problemen angehängt werden. Aber das ausserordentliche Magisterium dürfe nicht in relative Probleme hineingezogen werden, weshalb die Texte des zweiten Teils kein Konzilstext seien. Die informelle Runde beschloss das auch so und prägte damit den weiteren Gang des Kirchenschemas «ad extra».
Diese Position zerfiel später in einem Streit am Beginn der dritten Konzilssession. Damit wurde die Verabredung vom Himmelfahrtstag 1963 hinfällig. Sie spiegelt das Grundproblem des vorkonziliaren Lehrdiskurses. Er konnte sich nicht produktiv auf historische Realitäten und geschichtliche Fragen beziehen, sondern nur deduktiv präsentierte Kontroversen gegen angebliche Relativismen führen, die aber die Lehre nicht vor Dogmatismus schützten.
(Hans-Joachim Sander)
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