Anna Di Paolo

Ausgerechnet Herzogenbuchsee – Wovon träumt einer der auswandert? – Teil 3

In meiner persönlichen Auseinandersetzung mit der Abstimmungsvorlage «Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration» habe ich versucht, mich in die Situation hineinzuversetzen:

Möchte ich die Schweizer Staatsbürgerschaft, wenn ich sie nicht schon von Geburt an hätte?

Wenn ja, wären da für mich weitere Fragen zu klären: akzeptiert mein Heimatstaat die Doppelbürgerschaft? Oder verliere ich meine ursprüngliche Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerung in die Schweiz? Wenn ja, muss ich entscheiden, welche der Staatsangehörigkeiten mir wichtiger ist.

Hätte sich meine Familie nicht während des zweiten Weltkrieges eingebürgert, könnte ich durchaus heute vor dieser Frage stehen. Wie würde ich mich entscheiden? In meinem Fall ist das Herkunftsland Italien. Seit den 90er Jahren anerkennt Italien die Doppelbürgerschaft. Ich könnte also beide Staatsbürgerschaften behalten. In meinem Elternhaus wurde stets viel, leidenschaftlich und ab und zu auch lautstark politisiert. Diese Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten prägten mich von klein an. In gewissen Fragen waren meine Eltern durchaus auch einer Meinung. In anderen Fragen dann eher nicht. Die Meinungsmacherin war aus meiner Sicht oft die Mutter. An ihr kamen wir ohne Meinung nicht vorbei. Sie hielt uns stets zum Nachdenken an und hatte zu allem eine klare Meinung. Auch der Vater war engagiert und gut informiert über das aktuelle Zeitgeschehen. Zudem hatten beide Eltern den zweiten Weltkrieg in bewusstem Alter miterlebt und konnten (und können noch!) uns Kindern – wenn auch nicht mit Erfahrungen aus einem Kriegsgebiet – als Zeitzeugen unsere Fragen beantworten.

Während ich dies schreibe, fällt mir auf, dass meine Mutter zu der Zeit (also zu der Zeit in der meine Erinnerungen und Gedanken Form annahmen) noch gar kein Stimm- und Wahlrecht hatte! Zurück zu meinem Denkmodel: «Was, wenn ich nicht von Geburt an Schweizer wäre», würde ich mich wohl genau deswegen mit der Einbürgerungsfrage auseinander setzen. Das Stimm- und Wahlrecht zu erlangen wäre meine – zum heutigen Zeitpunkt – wohl einzige Motivation das langwierige, komplizierte und auch teure Verfahren auf mich zu nehmen. Neben der administrativen Seite gibt es auch die Frage nach den Kosten. Diese sind schwer zu ermitteln und hängen stark von den Gemeinden und Kantonen ab. Einige Angaben finden sich im Artikel vom Tages Anzeiger aus dem Jahr 2011 oder hier, auf der Homepage der Stadt Bern. Bei der erleichterten Einbürgerung entfällt die Gebühr für die Einwohnergemeinde, da diese Gesuche direkt über den Kanton abgewickelt werden. Dabei handelt es sich nur um Gebühren, einen Pass hat man damit noch nicht erworben.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten fasst unter dem Link https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/dienstleistungenundpublikationen/dienstleistungen-schweizer-ausland/erwerb-schweizer-buergerrecht.html nützliche Informationen zusammen.

Auch das Bundesamt für Migration hat auf der Home-Page Informationen zur Einbürgerung: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/buergerrecht/einbuergerung.html

Mein Ja zu dieser Vorlage ist schon längst abgeschickt. Für mich war klar, dass wir von «unserer» Seite her die Bedingungen verbessern können. Die Entscheidung ob sich jemand einbürgern lassen will oder nicht, muss sowieso jeder und jede für sich selber treffen.

Übrigens: In diversen Kantonen und Gemeinden haben ausländische Staatsangehörige bereits heute die Möglichkeit ihr persönliches Stimm- und Wahlrecht auszuüben. Die Bedingungen sind unterschiedlich und werden auf der Seite der Eidgenössischen Migrationskommission übersichtlich dargestellt.

Bildquellen

  • Schweizer sein und werden | Anna Di Paolo 2017: Bildrechte beim Autor
Schweizer sein und werden | Anna Di Paolo 2017
8. Februar 2017 | 21:25
von Anna Di Paolo
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