Auf dem Weg zur Anerkennung der modernen Bibelexegese
Ein Häresieverdacht gegen Exegeten steht im Februar 1964 immer noch im Raum – und wird bald entkräftet werden.
Die Enzykliken Divino Afflante Spiritu 1943 und Humani Generis 1950 hatten bereits vor dem Konzil die Positionen zur Berechtigung der historisch-kritischen Exegese in Bewegung gebracht. Die scharfe Ablehnung einer Erneuerung der Exegese, wie sie vor allem durch die Lateranuniversität vertreten wurde, konnte nicht mehr als die offizielle römische Linie verstanden werden. Die Mitglieder der vorbereitenden Kommission für den Text über die Offenbarung gehörten nicht dieser Richtung an. Das Schema fiel in dieser Hinsicht dennoch eher vage und restriktiv aus.
In der kurzen Konzilsdebatte von 1962 war alle Aufmerksamkeit auf das Verhältnis von Schrift und Tradition gerichtet. Eine Beratung des Kapitels über die Heilige Schrift fand nicht statt. Gegen Ende der ersten Konzilssession war in einem Brief an Papst Johannes XXIII. die moderne Bibelexegese jedoch scharf verurteilt worden (vgl. Konzilsblog vom 12.1.2013). Daraufhin war von Béda Rigaux und Jacques Dupont angeregt worden, dass die Bibelkommission ein Dokument zur Frage der exegetischen Methoden und des Verhältnisses von Exegese und Lehramt veröffentlichen solle. Dieses Projekt wird im Februar 1964 aufgenommen und wird am 21. April 1964 zur Veröffentlichung der Instruktion Sancta Mater Ecclesia führen. Sie enthält eine klare Bejahung der historischen Methoden und bildet eine Brücke zur Konstitution über die Offenbarung Dei Verbum.
(emf; vgl. Karim Schelkens: From Providentissimus Deus to Dei Verbum. The Catholic Biblical Movement and the Council Reconsidered. In: RoTh 49-67)
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