Heinz Angehrn

Amoris laetitia II

Es ist wahr, dass die allgemeinen Normen ein Gut darstellen, das man niemals ausser Acht lassen oder vernachlässigen darf, doch in ihren Formulierungen können sie unmöglich alle Sondersituationen umfassen. Zugleich muss gesagt werden, dass genau aus diesem Grund das, was Teil einer praktischen Unterscheidung angesichts einer Sondersituation ist, nicht in den Rang einer Norm erhoben werden kann.

11. April 2016 | 08:00
von Heinz Angehrn
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