Heinz Angehrn

Amoris laetitia I

Aus diesem Grund beinhaltet ein negatives Urteil über eine objektive Situation kein Urteil über die Anrechenbarkeit oder die Schuldhaftigkeit der betreffenden Person.Im Kontext dieser Überzeugungen halte ich für sehr angemessen, was viele Synodenväter festhalten wollten: » Unter bestimmten Umständen kann es für Menschen eine grosse Schwierigkeit darstellen, anders zu handeln […] Die pastorale Bemühung, die Geister zu unterscheiden, muss sich, auch unter Berücksichtigung des recht geformten Gewissens der Menschen, dieser Situationen annehmen.

10. April 2016 | 12:00
von Heinz Angehrn
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