Heinz Angehrn

«Vehikel der Religion» (VR9)

In der Detailbegründung zum Abschnitt folgt dann die zentrale Definition, die uns durch diesen Abschnitt leiten soll:

«Es kann wohl verschiedene Glaubensarten historischer, nicht in die Religion, sondern in die Geschichte der zu ihrer Beförderung gebrauchten, ins Feld der Gelehrsamkeit einschlagender Mittel und ebenso verschiedener Religionsbücher … geben, aber nur eine einzige, für alle Menschen und in allen Zeiten gültige Religion. Jene also können wohl nichts anders als nur das Vehikel der Religion, was zufällig ist, und nach Verschiedenheit der Zeiten und Oerter verschieden seyn kann, enthalten.»

Unter der allgemeinen Voraussetzung, dass der Glaube an eine göttliche Macht und die ethischen Prinzipien, die sich aus diesem Glauben ableiten, Voraussetzung sind, damit sich Humanität durch- und umsetzen kann, so wird nun die Gleichberechtigung aller Religionen, die ja nichts anderes als «Vehikel der Religion» sind, zur Voraussetzung einer Weltordnung, die Frieden in Gerechtigkeit ermöglicht. Erst jetzt wird die Grösse und universale Bedeutung dieses Denkansatzes klar, der von Anfang an nicht spezifisch christlich, also kulturell-geschichtlich bedingt, sondern allgemein-abstrakt formuliert wurde. Jede Religion kann so «Voraussetzung» sein bzw. «Voraussetzung» werden, wenn – und nun kehren wir zur Schrift «Zum ewigen Frieden» zurück – sie sich im Rahmen der demokratischen Prinzipien von Subsidiarität und Völkerrecht in ein Weltganzes einfügt.

7. Oktober 2016 | 06:00
von Heinz Angehrn
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