Heinz Angehrn

Kant (VA4)

In dieser Tradition ist der Glaube an einen Gott, wie ihn die grossen Religionen glauben und den sie in ihren Lehrsystemen verständlich zu machen suchen, ein Postulat der Vernunft, damit die Weltordnung nicht nur vernünftig, sondern auf der Grundlage klarer ethischer Prinzipien gestaltet werden kann. Religion wird so zur Notwendigkeit für Humanität. Es ist mir bewusst, dass diese Formulierungen bei Freidenkern und Atheisten auf lauten und wohl begründeten Widerstand stossen werden. Nur zeigt aber auch die Geschichte der Neuzeit auf, dass der allergrösste Teil der Menschheit sich die Umsetzung von ethischen Maximen und Prinzipien nur auf Basis religiös begründeter Gedankensysteme vorstellen kann. So ist etwa schwer zu begründen, wie ausserhalb des Gedankens von Schöpfergott und Schöpfungsordnung die Prinzipien von Freiheit, Gleichheit und Geschwisterlichkeit trotz des Wissens um den tierisch-darwinistischen Anteil des menschlichen Wesens (»homo homini lupus») umsetzbar wären. Immanuel Kant hat seit Erscheinen seines Werkes in den Jahren 1785 und 1786 durch die ganze Weltgeschichte, von der Französischen Revolution über den Holocaust bis hin zu Srebrenica und 09-11 recht bekommen. Nur zeigt diese Weltgeschichte auch auf, dass genau falsch verstandene, formulierte und dann gelebte Religion zur Umkehrung seiner Formulierung führt: In solcher Art religiösen Denkens ist es dann «kein Bedürfnis der reinen praktischen Vernunft», dass aus Glaube Humanität, dass aus Religion Rechtsanspruch für die Benachteiligten und Verfolgten wird! Solche Form von Religion bedarf darum der logisch-philosophischen und der ethischen Ablehnung. Auch dies ist ein Ziel dieses Buches. Und solche Form von Religion kann keinerlei Schutz von Rechtsstaat und internationalen Gerichten beanspruchen. Es ist ja wirklich absonderlich, ja ungeheuerlich, dass in allen drei monotheistischen Religionen Strömungen existieren, die zwar die Umsetzung der Erklärung der Menschenrechte im forum internum ablehnen, aber genau diese Rechte in Form des Rechts auf Religionsfreiheit für sich beanspruchen. Fasse solche Unlogik, wer es kann!

17. August 2016 | 07:18
von Heinz Angehrn
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