Ehe und Famile christlich (II)
(Fortsetzung von gestern)
1) Eine Gesetzgebung mit ihrer Statik vermag niemals dem personalen Ehe- und Familienleben mit seiner Dynamik und seiner breiten Differenzierung gerecht zu werden. Die Kirche sollte deshalb auf Gesetzgebung und Justiz in diesem Bereich verzichten und sich auf die Verkündigung der Ethik beschränken.
2) Seit den Tagen Jesu hat sich das gesellschaftliche Umfeld und das Verständnis von Ehe und Familie entscheidend verändert: – personales, ganzheitliches, partnerschaftliches und dynamisches (Personalität, Emotionalität, Liebe) statt wirtschaftlich-erbschaftliches, patriarchales, statisches Verständnis der Ehe: innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe; eine ganzheitlich-personale Beziehung (Bund). – frei bejahte Zuneigung, welche die ganze Person umgreift. Der Ehebund wird durch ein unwiderrufliches (? rh) personales Einverständnis gestiftet. (II. Vatikanum, Gaudium et spes) – verstärktes Bewusstsein der unverzichtbaren Menschenrechte – Mann und Frau gleichberechtigt – Die intimen Gesten und Akte (erst recht die Zeugung) müssen personal und in Liebe erfolgen, um menschlich zu sein. – Biologie: Jeder weiss heute, dass der Mensch aus Same und Eizelle entsteht. Mit der Pille kann sich die Frau vor Empfängnis schützen; Folge: Intimität ohne Angst. Der Same ist kein Menschlein (Homunculus). Die Natur selber vergeudet Millionen von Samen und Eizellen. – Die Vorstellung kultische Unreinheit ist überwunden. – Familienplanung: Die Eheleute entscheiden «im Angesicht Gottes» in gemeinsamer Verantwortlichkeit selber über die Zahl ihrer Kinder (II.Vat.). – Lebenszeit stark verlängert, folglich bedeutend längere Ehezeit – Kindbett-Tode und Kindersterblichkeit massiv verringert (Männer hatten innert wenigen Jahren oft mehrere Ehefrauen) – oft finanzielle Eigenständigkeit der Frau – wegen des personalen Verständnisses von Ehe höhere Anforderungen der Partner an das Zusammenleben – keine gesellschaftlichen Vorgaben mehr als äussere Stütze von Ehe und Familie (Traditionen, Verwandtschaft, Normen, Konventionen, soziale Kontrolle) – Die Neigung zu einer stabilen Zweierbeziehung ist nach wie vor sehr hoch. – Die gleichgeschlechtliche Ausrichtung wird heute als Veranlagung verstanden. – Der Staat hat mit Ehegesetzen die nötige gesellschaftlich Ordnung geschaffen (wie eine Ehe zustande kam, hing vorher von der gesellschaftlichen Gewohnheit ab). Die Kirche soll auf eigene Gesetzgebung im Bereich von Ehe und Familie verzichten; sie soll die ethischen Werte verkünden. – Seit einer Generation bilden sich in grosser Zahl nicheheliche Partnerschaften, gesellschaftlich anerkannt. Wie sie ethisch einzuschätzen und ob sie in den kirchlichen Bereich einzubeziehen sind, steht noch an, ebenso die Frage der Adoption von Kindern.
3) Die Partnerschaft kann scheitern – aus ganz verschiedenen Gründen, die nicht mit Schuld verbunden sein müssen. Die Partner können von Anfang an nicht wirklich zu einander passen. Die Ehe-Person kann verkümmern und sterben: indem man die Gemeinsamkeit und personale Würde nicht pflegt oder indem man sie schädigt. Die gesellschaftlichen Bedingungen können der Eins-werdung abträglich sein.
4) Ist eine Ehe gescheitert, soll die Kirche dies – wenn gewünscht – mit einem eigenen Ritual markieren – genauso, wie sie deren offiziellen Beginn markiert hatte. Annullierungen verletzen die Intimität und die Würde der Ehe-Person. Amtsträger (erst recht zölibatäre) haben in der ehelichen Vergangenheit nichts zu suchen.
5) Gescheiterten Ehepartnern ist eine neue Chance zuzugestehen, auch mit einem kirchlichen Ritual. Es setzt aber voraus, dass die Verpflichtungen gegenüber dem ersten Partner und den Kindern auf bestmögliche Weise eingehalten werden. Darauf sind die Partner ausdrücklich als Bedingung zu behaften.
6) Die Fundamente der kirchlichen Ehelehre müssen heute von Grund auf neu erarbeitet und zusammengetragen werden, zum einen bzg. des biblischen Befundes, zum andern im gesamten anthropologischen Bereich. Wie die Ehe als Sakrament zu verstehen ist, bleibt aufzuarbeiten. Sie passt nicht in die allgemeine Lehre von den Sakramenten. Ein Zuweg wäre ein ganzheitliches, gefülltes Verständnis von Symbol (der Mensch als Symbol). Gewiss ist sie menschlich höchst kostbar (heilig) und allen Schutzes würdig. Bei der angeblichen Abbildlichkeit vom Bund Christus-Kirche (Paulus) wird vergessen, dass die Kirche seit je «ein ehebrecherisches Geschlecht» war: Die Treue war/ist einseitig. Der Mensch darf nicht über seine Kräfte gefordert werden. Als im Wesen begrenztes Geschöpf ist er immer wieder der Vergebung bedürftig. Die kirchliche Ehelehre muss von erfahrenen Eheleuten und kompetenten Fachleuten (Humanwissenschaften, Exegese) erarbeitet werden. Seltsam, dass die Papstkirche nicht auf jene inzwischen grosse Gruppe zurückgreift, die sowohl in Theologie wie in Ehe/Familie Erfahrung hat: die verheirateten Priester.
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