Mühsame Fortschritte in Sachen Ökumene
Während der ersten Konzilssession war der Textentwurf Ut omnes unum sint kurz diskutiert worden. Dieser stammte von der Ostkirchenkommission, deren Verhältnis zum Sekretariat für die Einheit nur als angespannt bezeichnet werden kann. Der Textentwurf erfuhr einige Kritik, insbesondere wegen seines Mangels an dialogischem Geist (vgl. A 2,514). Deswegen postulierte das Konzil, dass die drei Textvorlagen zum Thema Ökumene zu einem einzigen Dokument verschmolzen werden sollten (vgl. AS 1/4,9-11). Mit dieser Kompromissformulierung wurde ein «Begräbnis des Schemas in Ehren» (D.O. Rousseau, zitiert in: A 2,514) angestrebt.
Obwohl unterdessen mehrere offizielle Entscheidungen dem Sekretariat für die Einheit die Zuständigkeit auch für die von Rom getrennten Ostkirchen übertragen hatten, dauert das Kompetenzgerangel auch in der Intersessio an. Eine Gemischte Kommission soll Vertreter der Theologischen Kommission, des Sekretariates für die Einheit und der Ostkirchenkommission an einen Tisch bringen. Seit dem 23. Februar 1963 treten drei Gemischte Unterkommissionen zusammen und arbeiten einen neuen Text aus. Allerdings verweigert sich die Ostkirchenkommission der Zusammenarbeit, so dass im März nur zwei Kapitel gültig verabschiedet werden können. Zudem ist dem dritten Kapitel noch ein Abschnitt über die getrennten Kirchen im Westen hinzuzufügen, der erst im Mai erarbeitet werden wird.
«Das überarbeitete Schema nahm nun seinen Ausgangspunkt von der tatsächlichen ökumenischen Bewegung, wie sie sich seit einem Vierteljahrhundert entwickelt hatte […] Das Schema versuchte […] die Vision einer Kirche zu übersetzen, die sich dem Dialog mit den ‹getrennten Brüdern› öffnete» (Jan Grootaers, in: A 2,520).(emf)
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