Konzilsblogteam

Eine Kleruskirche

Der Schweizer Katholizismus zu Konzilsbeginn, Teil 3:Vor dem Konzil war es in der Schweiz nicht denkbar, dass Laien Theologie studieren und dann erst noch als Seelsorger in den kirchlichen Dienst aufgenommen werden konnten. Bis zu einer rechtlichen Auseinandersetzung durften sich an der Theologischen Fakultät Luzern bis 1959 überhaupt nur Priesteramtskandidaten immatrikulieren. So erschien die Kirche in der Schweiz damals aus drei Komponenten zusammengesetzt: «Dem kirchenrechtlich organisierten Klerus als Kern, den staatskirchlichen Verbänden (namentlich Kirchgemeinden) und den vielen im 19. Jahrhundert zu den verschiedensten Zwecken entstandenen katholischen Organisationen […]» (30).Bis ins 19. Jahrhundert hinein nahmen die katholischen Obrigkeiten die kirchlichen Interessen wahr; ab dem 19. Jahrhundert vertraten Vereine die katholischen Interessen; im 20. Jahrhundert trat die Bischofskonferenz stärker hervor. In dieser Zeit empfahl Papst Pius XI. mit der Enzyklika «Ubi arcanum Dei» die «Katholische Aktion» als Modell für das kirchliche Engagement der Laien, für das Laienapostolat. In der Folge bezeichnete die Schweizer Bischofskonferenz die Dachverbände der katholischen Vereine, den Schweizerischen Katholischen Volksverein und den Schweizerischen Katholischen Frauenbund, zu den Spitzenverbänden der Katholischen Aktion in der Schweiz.Vor diesem Hintergrund heisst es im Bericht: «Die katholische Aktion bedarf mit der Zeit einer organisatorischen Konsolidierung, also einer gehörigen kirchenrechtlichen Regelung. Vor allem muss die Pflicht der Laien, in der katholischen Aktion mitzuwirken, näher umschrieben werden, desgleichen die Rechtsstellung, die den in der katholischen Aktion führenden Laien zukommt» (31-32). Damit soll anderseits der Raum abgegrenzt werden, «in welchem der Gläubige von der Kirche als Organisation frei ist, wo er also der kirchlichen Obrigkeit keinen Gehorsam schuldet, sondern den er nach seinem Willen gestalten darf, allerdings geleitet von seinem Gewissen…» (32). Erreicht werden soll damit eine sinnvolle Abgrenzung «der von der Kirche organisatorisch freien actio catholicorum [Aktion der Katholiken] und der von der Kirche organisierten actio catholica [Katholische Aktion]» (32).(Rolf Weibel / Bericht der Kommission «Klerus und Laien» vom 19. Mai 1957)

19. Januar 2013 | 00:03
von Konzilsblogteam
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