Walter Ludin

Gehört Gott in die Verfassung?

Es gibt sie immer wieder: die alten ebenso heftigen wie fruchtlosen Grabenkämpfe um Dinge, die nur scheinbar wichtig sind; z.B. über Präambeln in der Verfassung:
«Der alten Walliser Verfassung ist noch der Satz vorangestellt: «Im Namen Gottes des Allmächtigen». Im Vorentwurf wurde dieser Satz gestrichen und durch den Grundsatz ersetzt, dass neben den christlichen Werten auch andere durch die Geschichte entwickelte Werte als Grundlage gelten sollen. Während diese Erweiterung von der SP und der FDP begrüsst wurde, lehnte die SVP sie strikte ab. Unter solchen Umständen könne sie nicht auf diese Verfassungsänderung eintreten.»
·       Wem es um christliche Werte geht, sollte am gescheitesten für diese direkt kämpfen und nicht sich mit Symbolik begnügen. Was ich bereits in der Diskussion um die EU-Verfassung geschrieben habe: Die Kirchen wollten um jeden Preis den Gottesbezug in der Präambel. Und übersahen, wie wenig von sozialen Werten oder vom Frieden im Text stand.
·       Wie viel im politischen Alltag Präambeln wert sind, demonstriert ausgerechnet die SVP. In der neuen Bundesverfassung steht, das Wohl eines Volkes messe sich am Wohl der Schwächeren. Die SVP spottet immer wieder über Solidarität und soziale Errungenschaften.

17. November 2013 | 01:19
von Walter Ludin
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