Zurück auf Feld eins mit dem Kirchenschema
Letzter Verhandlungstag der ersten Konzilsperiode: Gerade einmal ein kleiner Anteil eines Dekretes wurde durch Abstimmung endgültig verabschiedet – das Vorwort und das erste Kapitel der Liturgiekonstitution. Noch schmaler war das Ergebnis der Debatte zur Ekklesiologie, die Anfang Dezember begonnen hatte. Als letzter Redner kam Hermann Volk zu Wort, ein erfahrener Theologe aus Münster, der 1938 an der Universität Fribourg promoviert worden war. Erst gut ein halbes Jahr vor Konzilsbeginn vom Mainzer Domkapitel zum Bischof gewählt, sollte er nach 1965 in der Umsetzung der Beschlüsse wichtige Aufgaben wahrnehmen. Als Dogmatiker vertrat er eine konsequent biblische Grundlegung der Glaubenslehre und engagierte sich seit der Gründung im Jahr 1946 im «Jaeger-Stählin-Kreis», der berühmten Paderborner Gesprächsgruppe zur Ökumene.Diesem Hintergrund entsprach Volks Stellungnahme zum Kirchenschema. Energisch strich er heraus, dass in biblisch fundierter Redeweise es bei weitem nicht ausreiche, die Kirche als mystischen Leib Christi zu verstehen. Wesentlich erhellender sei das Bild vom Volk Gottes, welches das entscheidend Gemeinsame von Gläubigen und Amtsträgern zeige: die Erlösung durch die Gnade Christi. In dieser Sicht präsentiert sich die Kirche nicht nur als hierarchische verfasstes Mittel zum Heil, sondern ebenso sehr als Gemeinschaft der Erlösten und damit als Frucht des Heiles. In beeindruckender Offenheit hob Hermann Volk hervor, jede Argumentation sei vorläufig; denn es sei immer damit zu rechnen, dass künftige Zeiten sie noch überholen könnten. Insgesamt kam er zu einem radikalen Schluss: Es reicht nicht, da und dort am Kirchenschema etwas zu verbessern, sondern es gibt nur einen Weg: Das Ganze von Grund auf neu erarbeiten. Eine kühne Forderung zur richtigen Zeit – der spätere Prozess auf dem Weg zu Lumen Gentium sollte ihr Recht geben.Markus Ries
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