Walter Ludin

Verhältnisblödsinn

Wiederverheirate Geschiedne werden von der Kommunion ausgeschlossen, «liebende» Priester «laisiert» – aber ein Folterer darf weiterhin als Priester wirken.
Mit Vergleichen sollte man vorsichtig sein. Aber das folgende Faktum – von meinen lieben KIPA-Kollegen «job» als Seitenschiff formuliert, führt doch unweigerlich zum Vergleichen:
Christian Federico von Wernich ist  2007 ist er von einem Gericht in La Plata wegen seiner Beteiligung an sieben Morden, 31 Folterungen und 42 Entführungen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er war während der argentinischen Militärdiktatur als Polizeikaplan in der Provinz Buenos Aires tätig. Überlebende von Folterzentren der Militärregimes sagten im Gerichtsprozess aus, dass von Wernich die Polizei dabei unterstützt habe, ihnen Informationen zu entlocken. Er habe ihnen zunächst geistlichen Beistand vorgetäuscht und sie dann verraten. Oder auch zugeschlagen.

Seit 2007 ist er im Gefängnis und kann dort weiterhin als katholischer Priester wirken. Er darf zum Beispiel die Messe feiern (»Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern») und seinen Mithäftlingen die Kommunion spenden.

So weit – von mir zusammengefasst – die Fakten aus dem gestrigen KIPA-Dienst. Ich möchte die Vergleiche, die mir in den Sinn kamen, nicht weiter ausführen. Sonst müsste ich allzu zynisch werden.
 

30. April 2013 | 01:18
von Walter Ludin
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