Konzilsblogteam

Leidenschaftliche Diskussionen

Der 13. November 1962 bildet die Ouvertüre zu einer der folgenreichsten und dramatischsten Entscheidungen der vierjährigen Konzilsgeschichte. Zur Frage steht die grundlegende theologische Orientierung, die das Konzil nehmen soll. Am folgenden Tag, am 14. November soll die erste Abstimmung über das Liturgieschema stattfinden. Im Anschluss daran soll die Diskussion um das vorbereitete Schema De fontibus revelationis (Über die Quellen der Offenbarung) beginnen.Das Schema war im September an die Konzilsväter versandt worden. In der Zwischenzeit war bereits eine heftige Diskussion um dieses Schema entbrannt. Von Theologen wie Schillebeeckx, Philips, Martelet und Möller sowie Rahner und Ratzinger waren kritische Anmerkungen, Gutachten und ein Gegenentwurf erarbeitet worden.
Am 13. November 1962 findet von 15.00 – 17.00 Uhr eine Sitzung der Theologischen Kommission unter Vorsitz von Kardinal Ottaviani in der Villa Santa Marta im Vatikan statt. Vor Ottaviani liegt auf dem Tisch ein englisches Exemplar der Anmerkungen von Schillebeeckx. Nach einer 20minütigen Einleitung der Sitzung durch Ottaviani referiert Pater Sebastian Tromp SJ, Sekretär der Theologischen Kommission, eine Dreiviertelstunde lang über die 160 Voten, die von den Bischöfen zu dem vorbereiteten Schema eingereicht worden sind. In seinem ausführlichen Einführungsteil spricht er von den Prinzipien seiner Kritik an den eingereichten Vorschlägen: Er werde sie «aus dem Geist der alten Theologischen Kommission» beurteilen. Msgr Parente verschärft den Ton nochmals, indem er von häretischen Positionen spricht. Sein Statement dauert rund zwanzig Minuten.
In der verbleibenden halben Stunde entbrennt eine heftige Diskussion. Kardinal Ottaviani ist der Auffassung, dass die von den Konzilsvätern gewählte Theologische Kommission das vorbereitete Schema der theologischen Vorbereitungskommission zu vertreten hätte. Damit hätten die anwesenden neuen Mitglieder der Theologischen Konzilskommission nicht das Recht, frei dagegen zu opponieren. Kardinal Léger erklärt in höchster Erregung, dass er unter solchen Bedingungen sofort unter Protest als Kommissionsmitglied zurücktreten würde. Die Debatte erstreckt sich – neben kritischen Anmerkungen zum vorbereiteten Schema – sofort auch auf das Recht der Konzilsväter, neue Entwürfe einzubringen, das grundsätzliche Recht der Konzilsväter auf Kritik an vorbereiteten Schemata und an neuen Entwürfen. Bischof Garonne erklärt ausdrücklich, dass er den Bericht, den er am nächsten Tag an der Stelle Ottavianis über das vorbereitete Schema vortragen soll – Ottavianis Augenlicht war getrübt – nicht unterschreibe, weil er dieses Schema ablehne. Das Durcheinander ist so gross, dass Bischof Peruzzo erklärt, er fühle sich wie in einem «Irrenhaus».
Die scharfen, ja leidenschaftlichen Diskussionen am 13. November 1962 haben den Weg für die Erarbeitung der Offenbarungskonstitution Dei Verbum eröffnet. Dieses Dokument bietet die theologische Grundlegung der ganzen Konzilsarbeit. Solche Durchbrüche durch theologische und kirchliche Verkrustungen gelingen nur in einem freien – Konflikte wagenden – Ringen von Bischöfen und Theologen um die Wahrheit der Glaubenslehre, und zwar bis in die Einzelheiten hinein.(Peter Hünermann; vgl. Elmar Klinger/Klaus Wittstadt [Hrsg.]: Glaube im Prozess. Christsein nach dem II. Vatikanum. Freiburg i.Br.: Herder, 1983, 67; Co 1,208; A 2,278.288-290).

13. November 2012 | 06:29
von Konzilsblogteam
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