Konzilsblogteam

Reisen, Essen und Bett: Die Schweizer Bischöfe in Rom

Die Schweizer Bischöfe am Konzil:(v.l.: J. Vonderach, N. Adam, F. von Streng, A. Jelmini, L. Haller und F. Charrière)
Wie reisten, wo lebten die Schweizer Bischöfe in Rom während den Konzilssessionen? Solche Fragen sind nicht einfach zu beantworten, weil entsprechende Unterlagen oft fehlen. So ist etwa, was Reise und Unterkunft des St. Galler Bischofs Joseph Hasler betrifft, nichts dokumentiert.
Besser sieht es beim Basler Bischof Franziskus von Streng aus. Der Basler Bischof flog mit der Schweizer Fluggesellschaft Swissair, die es sich nicht nehmen liess, bei den Konzilsvätern in lateinischer Sprache Werbung für die Schweizer Fluggesellschaft zu machen. Die Swissair führte beim Vatikan sogar in der Person von Moritz A. Maggi einen eigenen Vertreter.
Franziskus von Streng wohnte während der ersten Konzilssession in der Casa Palotti, dem heutigen Hotel Ponte Sisto, wo ihm zwei Zimmer zur Verfügung standen. Die Lage dieser Unterkunft war ideal, in Tibernähe, nicht weit entfernt vom Vatikan.
Im Gegensatz zu andern Konzilsvätern hatte Bischof von Streng keinen ständigen theologischen Berater. Er lud zu den jeweiligen Sessionen verschiedene Geistliche ein, sozusagen als Auszeichnung für verdiente Priester seines Bistums. Ob das zweite Zimmer in der Casa Palotti diesem Begleiter zur Verfügung stand oder der Basler Bischof beide Zimmer belegte, ist nicht eruierbar. Und die Namen der Begleiter von Franziskus von Streng sind leider nur für die vierte Sitzungsperiode überliefert. Der Basler Bischof kehrte während jeder Konzilssession mindestens einmal in sein Bistum zurück, um anstehende Bistumsarbeiten zu erledigen.(Urban Fink-Wagner; mit bestem Dank an die bischöflichen Archivare Rolf Fäs [Solothurn] und Stephan Kemmler[St. Gallen]; der Werbetext der Swissair in lateinischer Sprache findet sich im Bischöflichen Archiv des Bistums Basel in Solothurn [M 1704])
P.S. Dass nicht nur etliche Konzilsväter, sondern auch die Swissair mit der lateinischen Sprache Schwierigkeiten hatte, zeigt eine Einsendung von Pater Dr. Alois Kurmann aus dem Kloster Einsiedeln auf, der uns auf drei Fehler hinweist: «Der erste ist bei ut ipsius ope Patris Concilii … dort muss es heissen Patres (Nominativ). – Nach dem gleich folgenden transvehantur muss ein Interpunktionszeichen stehen, am besten ein Punkt, da nachher ein neuer Satz mit neuem Inhalt folgt.– Im unteren Drittel beginnt ein Satz mit quaevis cura und das dazu gehörende Verb ist adimetur; dieses Verb kann nicht richtig sein, da es das Gegenteil von dem bedeutet, was ausgesagt werden soll, ich vermute, dass adhibetur steht, noch besser wäre adhibebitur.»

6. Oktober 2012 | 00:03
von Konzilsblogteam
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