Konzilsblogteam

Die drei grossen Arbeitsinstrumente des Konzils: Konzilskommissionen – Generalkongregationen – öffentliche Sitzungen

«Auf den öffentlichen Sitzungen führt der Papst selbst den Vorsitz. Auf ihnen wird endgültig abgestimmt über die Dekrete und Canones, die zuvor auf den Generalkongregationen diskutiert und verabschiedet worden sind.Die Generalkongregationen sind die Arbeitssitzungen des Konzilsplenums. Hier werden die vorgelegten Texte von allen Konzilsvätern geprüft und diskutiert, bis ein endgültiger Text für die Abstimmung erarbeitet ist. Den Vorsitz bei den Generalkongregationen führt jeweils eines der vom Papst ernannten zehn Mitglieder des Präsidiums des Konzils.Die Konzilskommissionen haben die Aufgabe, die Vorlagen, die von den Vorbereitenden Kommissionen erarbeitet, von der Zentralkommission gebilligt und vom Papst selbst dem Konzil zur Entscheidung übergeben worden sind, gemäss dem Verlangen der Generalkongregationen zu verbessern oder auch weitere Vorlagen auszuarbeiten. Der Papst hat zehn Konzilskommissionen errichtet. Jede von ihnen besteht aus einem Präsidenten, den der Papst ernennt, einem oder zwei Vizepräsidenten, die der jeweilige Präsident aus den Mitgliedern der Kommission beruft, einem Sekretär, den der Präsident aus dem Kreis der Theologen, Kanonisten oder Experten des Konzils auswählt, und 24 Mitgliedern. 16 von ihnen wählt das Konzil, 8 bestimmt der Papst» (Herderkorrespondenz 17 [1962/1963], 55-57, hier 55).Die öffentlichen Sitzungen und die Generalkongregationen finden in der Petersbasilika statt, die Kommissionsitzungen in zugewiesenen Räumen nahe bei St. Peter.(Sabine Demel)

7. September 2012 | 01:44
von Konzilsblogteam
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