Konzilsblogteam

Die theologische Bedeutung einer konziliaren Geschäftsordnung

Zu den Vorbereitungen des Konzils gehört auch die Erarbeitung der Geschäftsordnung. Auf deren theologische Bedeutung macht der Konzilstheologe Joseph Ratzinger aufmerksam:«Der Bonner Historiker Hubert Jedin hat schon 1960 in einer wichtigen Arbeit gezeigt, wie die Geschäftsordnung der Konzilien, die zunächst ein rein technisches Instrument für den ordnungsgemässen Ablauf des Ganzen zu sein scheinen, in Wirklichkeit eine eminent theologische Bedeutung enthalten. Von der Geschäftsordnung hängt ja nicht nur das faktische Funktionieren des Konzils ab, sondern in der Art, wie sie die einzelnen Kräfte ins Spiel bringt, stecken zugleich immer schon tiefgehende theologische Entscheidungen über Wesen und Stellung dieser Kräfte, so dass die Geschäftsordnung insgesamt eine ganze Theologie des Konzils spiegelt und vorwegnimmt. Diese Theologie ist deswegen so besonders wirksam, weil sie Realtheologie, eine ganz praktische Vorentscheidung darüber ist, inwieweit die verschiedenen Kräfte auf dem Konzil zur Geltung kommen können».Betrachte man die Geschäftsordnungen auf den Konzilien, so können man feststellen, «dass in der Geschichte konziliarer Geschäftsordnungen sich die Entwicklung der Kirche und ihrer Konzilien selbst widerspiegelt, derart, dass sich darin eine immer stärkere Kurialisierung der Konzilien beobachten lässt. Dieser Vorgang hatte in der Geschäftsordnung des gegenwärtigen Konzils keine Unterbrechung erfahren, sondern eher einen Höhepunkt erreicht, insofern die Arbeitsinstrumente des Konzils, die Kommissionen, in ihrem Aufbau eng mit den entsprechenden Kongregationen der Kurie verschmolzen waren, deren Vorsitzende und Sekretäre fast durchgehend auch in den Konzilskommissionen die entsprechenden Stellungen mit allen daraus sich ergebenden Vollmachten und Möglichkeiten einnahmen».(Ra Ko 2, 13f; Sabine Demel)

4. September 2012 | 01:48
von Konzilsblogteam
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