Walter Ludin

Fremdenfreundliches

Gegenvorschlag(Der Kabarettist Franz Hohler macht diesen fremdenfreundlichen Vorschlag:Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:Art. 121 Abs. 3-5 (neu)I 3
Im Wissen darum, dass ohne sie 1.
weder Häuser, Strassen noch Tunnels gebaut würden, 2.
weder Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Hotels und Restaurants betrieben würden, 3.
weder Abfall, Reinigung, Verkehr und Informatik bewältigt würden,
bedankt sich die Eidgenossenschaft bei allen Ausländerinnen und Ausländern, die hier arbeiten. Sie gibt ihrer Freude darüber Ausdruck, dass sie mit ihrer Tätigkeit das Leben in unserm Lande ermöglichen und heisst sie als Teilnehmer dieses Lebens willkommen.
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Sie hofft, dass es ihnen gelingt, sich mit den hiesigen Gebräuchen vertraut zu machen, ohne dass sie ihre Herkunft verleugnen müssen.5 Sollten sie straffällig werden, unterliegen sie denselben gesetzlichen Bestimmungen wie die Schweizer Bürgerinnen und Bürger.
II
Übergangsbestimmungen:
Dieser Gegenvorschlag bedarf nicht der Volksabstimmung. Er tritt für jedermann vom Moment an in Kraft, da er dessen Richtigkeit erkannt hat. ——————-Da bleibt nichts zu kommentieren. Nur: Unbedingt weitersagen!!!!

14. Mai 2011 | 01:46
von Walter Ludin
Lesezeit : ca. 1  Min.
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