Lebenslange Verwahrung
Muss gedanklich-textlich nach dieser Woche etwas aufholen, darum noch dies:
Analogie: Eine lebenslange Verwahrung eines/r Straftäters/in ohne Möglichkeit und Recht, diese Verwahrung periodisch auf ihre weitere Notwendigkeit überprüfen zu lassen, ist für mich de facto dasselbe wie die Todesstrafe, einfach eine emotional-psychische statt einer physischen. Nur wer von der Notwendigkeit und moralischen Rechtfertigungsmöglichkeit der Todesstrafe überzeugt ist, kann eine lebenslängliche Verwahrung fordern. Wer aber argumentiert, dass die Todesstrafe dem modernen Rechtsstaat westlicher Prägung und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nicht gerecht wird, darf keine solche Forderungen stellen.
Ich bin kein Jurist, ich bin Theologe, darum darf ich mir erlauben, so zu argumentieren: Wenn etwa ein schwerer sexueller Wiederholungstäter aufgrund seines Alters oder einer schweren physischen Erkrankung sexuell nicht mehr aktiv sein kann, warum bleibt er dann bis zum Tod hinter Kliniktüren?
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